Drucksache - 1614/XX  

 
 
Betreff: (Temporäre) Verkehrsberuhigung in der Bismarckstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBauen, Verkehr und Grünflächen
Verfasser:Liedtke 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.01.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen     
Bauen, Verkehr und Grünflächen
18.02.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen vertagt   
19.05.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen vertagt   
16.06.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen     
Bauen, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
17.11.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen      
15.12.2020    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen - ENTFÄLLT!      
19.01.2021    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen - Entfällt!      
16.02.2021 
Presseöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen via Big Blue Button (Webkonferenz) vertagt   
16.03.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen via Big Blue Button (Webkonferenz) im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 18.06.2020

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob ein temporäres Durchfahrtverbot in der Bismarckstraße zwischen Groenerstraße und Flankenschanze in der Zeit von 7:30 - 9:00 Uhr und 12:00 - 13:30 Uhr bzw. die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches möglich ist.

Begründung:

 

In der Bismarckstraße, zwischen Bismarckplatz und Flankenschanze, führt ein besonders hohes Verkehrsaufkommen zu den Schulzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Fußngerverkehres und Gefährdung der Schülerinnen und Schüler des dort ansässigen Kant-Gymnasiums. Das Einrichten eines Durchfahrtsverbotes und/oder eines verkehrsberuhigten Bereiches führen zu einer erheblichen Entlastung des Straßenabschnittes und erhöht somit die Verkehrssicherheit für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

 

 

 

 
 

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