Drucksache - 1597/XX
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Instandsetzung und Sanierung von Gehwegen die Vorgaben der aktuellen Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) zu beachten und, wenn möglich, untermassige Baumscheiben auf mindestens vier Quadratmeter zu vergrößern. Baumscheiben, die aufgrund zu geringer Gehwegbreite in die Gehbahn ragen, sollen durch geeignete Abdeckungen vor der Verfestigung des Bodens geschützt werden. Begründung: Spandauer Bäume zeigen teilweise sehr kleine Baumscheiben, welche einer nachhaltigen Baumgesundheit nicht zuträglich sind. Da hierbei oft bauliche Gegebenheiten einer ausreichenden Größe der Baumscheiben entgegenstehen und eine einfache Vergrößerung bei der Instandsetzung/Sanierung des Gehweges oft nicht möglich ist, wird das Bezirksamt durch diesen Antrag zur Beachtung der im Antrag genannten Punkte angehalten, um eine bessere Bewässerung und Belüftung der Straßenbäume zu erreichen.
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Bezirksamt Spandau
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