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Drucksache - 1554/XX
Der Aufstellung der Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter*innen für das Sozialgericht Berlin (neue Amtsperiode ab 01.01.2020), bestehend aus der nicht zur Veröffentlichung vorgesehenen Anlage („Anlage 1 Vorschlagsliste Ehrenamtliche RicherInnen Sozialgericht Berlin 2019“ vom 31.10.2019) mit 25 Bewerber/innen wird zugestimmt.
Begründung Nach § 14 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Buchstabe c) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) stellen die Bezirksvertretungen eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtliche/n Richter/innen für die Sozialgerichtsbarkeit auf. Gemäß § 13 Abs. 1 SGG werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht durch die Sozialgerichtsbarkeit für fünf Jahre berufen. Spezielle Normen über die Aufstellung der Vorschlagsliste existieren nicht. Die Aufstellung der Vorschlagsliste orientiert sich an den Kriterien der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Vorschlagsliste enthält nach § 28 Satz 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) außer dem Namen auch den Geburtsort, den Geburtstag und den Beruf des Vorgeschlagenen. Das Sozialgericht Berlin bat um Mitteilung, ob die derzeitigen ehrenamtlichen Richter/innen wieder berufen werden sollen. Daher wurden diese angeschrieben und konnten ihr Einverständnis anhand einer Erklärung abgeben. Außerdem erfolgte auf der Internet-Startseite des Bezirksamtes ein Aufruf vom 10.10.2019 bis 27.10.2019. Eine Pressemitteilung wurde am 16.10.2019 herausgegeben. Bewerbungen wurden bis zum 31.10.2019 beim Bezirkswahlamt berücksichtigt. Für den Verwaltungsbezirk Spandau von Berlin wurde die Zahl der in die Vorschlagsliste des Bezirks aufzunehmenden Personen nicht bestimmt. Es liegen insgesamt 25 Bewerbungen vor. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nach § 28 Satz 4 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Eine Veröffentlichung der aufgestellten Vorschlagsliste sieht der Gesetzgeber nicht vor. Die Vorschlagsliste ist daher den Fraktionen vorab vertraulich zu übermitteln. Die Vorschlagsliste muss bis Anfang Dezember 2019 dem Sozialgericht vorliegen. Dort wurde bereits um Fristverlängerung gebeten, da im November 2019 keine Sitzung der BVV stattfindet.
Berlin Spandau, den 27.November 2019
Helmut Kleebank Stephan Machulik Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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