Drucksache - 1513/XX  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Wochenmarktes in Kladow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bündnis '90 / Die GrünenBezStR Machulik
Verfasser:BezStR Machulik 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
26.02.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 17.02.2020
Schlussbericht vom 17.02.2020

Schlussbericht

 

Begründung

Gesunde Ernährung ist eine Frage des Angebots. Je besser und gesünder das Angebot an Lebensmitteln ist, desto besser ernähren sich die Menschen in der Folge auch. Gleichzeitig ist es diesen auch immer wichtiger, dass die Produkte und Waren möglichst keine langen Wegstrecken zurücklegen und Betriebe in der Umgebung gefördert werden. Im Ortsteil Kladow gibt es daher den Wunsch und den Bedarf nach einem eigenen Wochenmarkt mit einem Schwerpunkt auf Regionalem und Saisonalem sowie im Idealfall auch Bioprodukten. Damit dieser Wunsch erfüllt werden kann, sollte das Bezirksamt prüfen, wie es diesen Prozess positiv beeinflussen und unterstützen kann.

 

Das Bezirksamt hatte diese Idee bereits vor einigen Jahren eigenständig und nach intensiver Prüfung dann verworfen. Anlassbezogen wurde nun die Einrichtung eines Wochenmarktes in Kladow nochmals geprüft.

 

Es gibt auch weiterhin keinen geeigneten Standort, der alle notwendigen Anforderungen erfüllt (u.a. Strom-/Wasserversorgung, Verkehrsregelung, Platzbedarf, Lagerungsfläche,...). Darüber hinaus ist der Standort Kladow hinsichtlich der Bevölkerungs-/Belastungssituation nicht unproblematisch.

 

Der Antrag beinhaltet eine thematisch schwierige Eingrenzung. § 67 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) definiert die Waren, die verkauft werden dürfen. Darüber hinaus wird in § 70 Abs. 1 GewO das "Jedermanns-Teilnahmerecht" benannt. Demnach darf (auf dem Wochenmarkt gemäß Festsetzung nach § 67 GewO) jede/r, der/die zum Personenkreis zählt, die vorgenannte Waren feilbieten wollen, teilnehmen.

 

Eine Anpassung dürfte gem. § 70 Abs. 2 GewO nur per Rechtsverordnung durch die Landesregierung erfolgen. Das Bezirksamt dürfte daher für einen Wochenmarkt keine Einschränkung auf den im Antrag vorgenommenen Waren-/Händlerkreis vornehmen.

 

Selbst eine aktive Suche zur Erzeugung einer deutlichen Menge (ohne andere auszuschließen) läuft fehl. Eine vorgenommene Sondierung der Marktlage ergab nur eine geringe Zahl an Marktanbietern. Es wären vollständig neue Händler erforderlich, andernfalls droht eventuell eine „Kannibalisierung“ der Altstadtmärkte. Bei bezirksfremden Händlern besteht bereits eine hohe Bindung an andere Märkte und Bio-Supermärkte, zudem wurde keinerlei Wechselinteresse nach Spandau gezeigt.

 

Ein Wochenmarkt könnte hinsichtlich bereits bestehender Produktangebote eine Konkurrenz zu lokalen Erzeugern und Selbstvermarktern darstellen. Hier wurde kein Interesse benannt, auch auf Markt Produkte anzubieten, da dann i.d.R. die Eigenvermarktung am eigenen Hof personell nicht oder nur schwer abzudecken ist. Der mögliche Ertrag rechtfertigt nicht den zusätzlichen Aufwand oder Kosten.

 

Die bisher übliche Marktzeit (ist auch auf den bestehenden Märkten) kritisch. Kunden stammen überwiegend aus berufstätiger Bevölkerung. Ein Markt müsste am späteren Nachmittag oder abends bzw. sonnabends stattfinden, ein zusätzliches Erschwernis für Händler, welches kaum noch jemand auf sich nimmt. Zudem ist festzustellen, dass auch die Anbieter auf den bisherigen Märkten ein Demografieproblem haben. Sie sind mitunter bereits über dem Rentenalter und finden keine Nachfolger, neue Anbieter gelangen in zu geringer Zahl auf die Märkte.

 

Eine denkbare Lösung wäre eine privatwirtschaftliche Initiative in anderem Veranstaltungsrahmen als dem städtischen Wochenmarkt, die dann aber nicht das Ordnungsamt leisten kann.  Das Bezirksamt sieht seine Prüfung in diesem Kontext als abgeschlossen an.

 

Berlin-Spandau, den 17. Februar 2020

 

 

 

 

 

     Helmut Kleebank   Stephan Machulik

Bezirksbürgermeister   Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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