Drucksache - 1438/XX  

 
 
Betreff: Spielende Kinder besser schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezStR BewigSPD
Verfasser:BezStR Bewig 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BezStR Bewig
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
25.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung
04.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 13.11.2019
2. Version vom 25.11.2019

Schlussbericht

 

Das Straßen- und Grünflächenamt hat den Auftrag geprüft. Es wird an den vorgeschlagenen Stellen aber nicht die Markierung „Spielende Kinder“, sondern die bekannte Markierung „Radfahren erlaubt Fußnger haben Vorrang“ auf den Weg aufbringen. Denn da, wo Radfahren auf Wegen in gewidmeten Grünanlagen erlaubt ist, haben Radfahrende immer auf Fußnger das gilt auch für spielende Kinder - besondere Rücksicht zu nehmen. Und an Spielplätzen, die eindeutig auch von Radfahrenden wahrzunehmen sind, ist immer verstärkt mit spielenden Kindern zu rechnen. Eine Risikodifferenzierung wird nicht befürwortet.

 

Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Wege in gewidmeten Grünanlagen, wo Radfahren erlaubt ist, keine Straßenverkehrsanlagen sind. Eine Markierung mit dem Warnhinweis „Spielende Kinder“ analog dem amtlichen Verkehrszeichen im Straßenlandrde das suggerieren.

 

Es wird gebeten, diesen Bericht als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

Berlin-Spandau, den 20. November 2019

 

 

 

Kleebank       Bewig

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat

 

 
 

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