Drucksache - 1426/XX
Schlussbericht
Das Bezirksamt wertet den Beschluss entsprechend § 12 Abs. 1. S. 2 BezVG als Ersuchen und deutet dieses in einen Prüfauftrag um, zu dem es wie folgt Stellung nimmt:
Eine Umsetzung des Beschlusses wäre rechtswidrig. Nach § 12 Abs. 1 BezVG bestimmt die BVV die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks im Rahmen der Rechtsvorschriften. Nur in diesem Rahmen regt sie durch Empfehlungen und Ersuchen Verwaltungshandeln an und kontrolliert die Führung der Geschäfte durch das Bezirksamt. Ein Eingriff in laufende Gerichtsverfahren in einer Einzelangelegenheit ist der BVV dagegen verwehrt. Es geht im vorliegenden Fall um die Vollstreckung eines erstinstanzlichen Urteils, die geboten ist, um Schaden vom Land Berlin abzuwenden.
Es wird gebeten, den Auftrag als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, den 11.09.2019 Das Bezirksamt
Kleebank Otti Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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