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Auszug - Einzelplan 35 - Amt für Bürgerdienste Kapitel 3500, 3501, 3502  

 
 
Öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte
TOP: Ö 2.3
Gremium: Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 03.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Kapitel 3500

Bzgl. Titel 54011 erkundigt sich Bezv. Koza nach dem Grund des Einbaus eines Thresens im Bürgeramt. BezStR Machulik erklärt, mit dem Einbau eines Thresens das Sicherheitsempfinden der Mitarbeiter/innen des Bürgeramtes zu erhöhen.

 

Kapitel 3501

Bezv. Sonnenberg-Westeson bittet um Erklärung, warum der Titel 52501 für den Haushalt 2020/2021 einen geringeren Betrag aufweist, als im Haushalt 2018/2019. BezStR Machulik stimmt dem zu und erklärt, dass der Titel durch den zu erwartenden Personalaufwuchs generell zu gering bestückt sei und für die Haushaltsjahrte 2020/2021 jeweils mit einem zusätzlichen Betrag von 2.000,- bis 3.000,- € versehen werden müsste.

 

BezStR Machulik führt aus, dass auf Grund der Novellierung des Wohngeldgesetzes zum 01.01.2020 mit einem ca. 38%igen Anstieg der antragsberechtigten Bürger/innen gerechnet werden muss. Ferner ist in den Beträgen dieses Titels die Tarifentwicklung angepasst. Nicht berücksichtigt werden konnten die Beträge für die Aus- und Fortbildungen, die sich aus dem Bildungsteilhabegesetz ergeben.

 

Kapitel 3502

Bezv. Koza erkundigt sich, um welche Art von Kosten es sich im Kapitel 68131 bzgl. des Bereichs Leistungen für Bildung und Teilhabe handelt. BezStR Machulik erklärt, es gäbe unterschiedliche Formen im Bildungs- und Teilhabegesetz. So bilden sich die Kosten zum einem im Wohngeldbereich, zum anderen aber auch im Schulbereich ab.

 

Bezv. Leschewitz möchte wissen, inwieweit die Frage der offenen Mieterberatung in diesem Kapitel bewertet wurde (Antrag 1200/XX). BezStR Machulik  erklärt, dass der Betrag von 100.000,- € für die offene Mieterberatung, so wie sie im Bezirk betrieben wird, als ausreichend anzusehen ist.


 
 

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