Auszug - Stadtumbau gemäß §§171a-d BauGB für Haselhorst und Siemensstadt  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 06.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1309/XX Stadtumbau gemäß §§171a-d BauGB für Haselhorst und Siemensstadt
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionStadtentwicklung
Verfasser:Bittroff 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

Bezv. Leschewitz erläutert den Antrag.

 

Bezv. Unger erkundigt sich bei BezStR Bewig, wie das Bezirksamt zu dem Antrag steht.

 

BezStR Bewig ist nicht der Ansicht, die Stadtgebiete Haselhorst und Siemensstadt würden durch das Entwicklungskonzept zum „Siemens InnovationsCampus außerordentlich aufgewertet. Es ist geplant, dort öffentlichen Wohnungsbau zu betreiben. Von dem Bau von Luxuswohnungen, die das gesamte Gebiet aufwerten würden, ist nicht auszugehen. Somit sind keine Verdrängungsprozesse zu erwarten. Auch der städtebauliche Wettbewerb, der inzwischen bereits begonnen hat, lässt keine Aufwertung des Gebietes erkennen. Der Wohnungsbau wird konkret vorangetrieben. Es wird mit dem Bau von ca. 2.000 Wohnungen gerechnet. Dennoch sind diese Ausführungen lt. BezStR Bewig rein spekulativ, denn was der Investor tatsächlich baut, entscheidet dieser selbst.

 

Herr Schulte (BA) ergänzt. Das Bezirksamt ist nicht in der Lage, eine entsprechende Satzung oder einen Gebietsbeschluss zu fassen. Dies ist nicht die Zuständigkeit des Bezirksamtes. Mit der Senatsverwaltung wurde vereinbart, dass das Bezirksamt ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEC) erstellt. Die Finanzzusage durch die Senatsverwaltung ist bereits erfolgt. Die Ausschreibung wird derzeit vorbereitet und soll bis September 2019 abgeschlossen sein, so dass im Oktober 2019 das Vergabeverfahren eingeleitet werden kann. Der Vergabebeschluss bzw. die Zuschlagszusage wäre dann im November 2019 möglich. Anschließend kann das ISEC beginnen. Das Bezirksamt benötigt ca. ein Jahr, um ein nachhaltig belastbares Entwicklungskonzept zu erstellen. Eine aktive Bürgerbeteiligung wird zudem durchgeführt. Anschließend wird die BVV über das Konzept des ISEC entscheiden. Das Bezirksamt tritt dann an Senat und Abgeordnetenhaus heran, damit dort letztendlich über die Realisierung des ISEC entschieden werden kann. Der Bezirk Spandau setzt das Programm als Förderprogramm um, den administrativen rechtlichen Rahmen setzt die Senatsverwaltung.

 

Bezv. Hofmann geht nach der Schilderung von Herrn Schulte zwar von einer Aufwertung des Gebietes aus, meint jedoch, durch das ISEC einen Rahmen gefunden zu haben, der eine Aufwertung nicht in das unermessliche treiben lässt.

 

Auch Bezv. Leschewitz bleibt bei seiner Auffassung der Aufwertung des Gebietes. Eine sozialverträgliche Durchführung kann erst nach der Festlegung des Stadtumbaugebietes getroffen werden. Er erkennt die Umsetzung des 1. Absatzes des Antrages durch das Bezirksamt. Bezv. Leschewitz stellt einen Antrag auf Vertagung, um die weiteren Absätze des Antrages prüfen zu können.

 

Dem Antrag auf Vertagung wird einstimmig zugestimmt.

 

 

 


 
 

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