Auszug - Freistellung für "Ehrenamtler" in der Jugendarbeit
Die Drucksache wird nach Beratung vertragt. Die CDU bittet einen Prüfantrag daraus zu machen.
Änderungsvorschlag:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin für eine Prüfung einzusetzen, dass eine verbindliche Freistellungsregelung für die Ausübung eines Ehrenamtes in der Jugendarbeit nach §11 KJHG gesetzlich festgeschrieben wird.
Die letzen beiden Sätze entfallen. |
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Bezirksamt Spandau
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