Auszug - Bebauungsplan 5-112 VE für die Grundstücke Hakenfelder Straße 1 und 2 sowie Am Forstacker 5, 7, 7A, 7B und 7C im Bezirk Spandau. Ortsteil Hakenfelde - Information über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 02.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:03 - 20:12 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Einleitend weist BezStR Bewig daraufhin, dass sie gerne das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit darlegen wollen.

 

BezStR Bewig bittet Herrn Schönberger ein paar einleitende Worte für das Projekt zu finden. Herr Schönberger äußert sich dazu, dass das erste Mal über dieses Projekt am 07. März 2017 gesprochen wurde. Dabei geht es um ein Gelände in Hakenfelde auf dem früher ein Kaisersmarkt war, der mittlerweile leer steht.

 

Das Gebiet ist im Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzt. Das Konzept sieht vor, dort eine Wohnbebbauung mit einem integrierten wohnungsnahen Einzelhandelstandort zu etablieren, um auch den Wegfall des Einzelhandels wieder aufzufangen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 4. Juni  bis zum 15. Juni 2018 stattgefunden. In der Zeit nahmen drei Bürger vorort die Möglichkeit wahr, den Plan einzusehen. 2 Bürger gaben vorort Hinweise. Wenn man alle Möglichkeiten zur Stellungnahmen zusammen zählt, haben wir 20 Stellungnahmen bekommen. Herr Schönberger führt an, dass sie im Ergebnis mehrere Gutachten in Auftrag gegeben haben, die zum Teil in Zwischenzeit vorliegen. Dazu gehört ein Verschattungsgutachten, Gutachten zur Entwässerung, zum Artenschutz und zur Sozialstruktur. Das Verschattungsgutachten hat keine Hinweise geliefert, dass die gesunden Wohnverhältnisse an diesem Ort gefährdet sind. Herr Schönberger will dem Stadtentwicklungsausschuss für Fragen zur Abwägungstabelle zur Verfügung stehen.

 

Bezv. Bittroff eröffnet daraufhin die Diskussion.

 

Bezv. Werner führt an, dass sich viele Bürger wegen der Dichte der Bebauung beschwert haben und fragt Herrn Schönberger, da dieser angegeben hat, dass wegen der wirtschaftlichen Nutzung des Grund und Bodens keine andere Möglichkeit besteht, warum am Forstacker die Verdichtung gemacht worden ist im Gegensatz zum Carrosaquartier? Herr Schönberger fragt daraufhin, auf welche Stellungnahme sich Bezv. Werner bezieht. In der Zwischenzeit fragt Bezv. Unger zu der Parkplatzsituation, inwieweit das Bezirksamt daran gedacht hat, mit dem Nahversorger ein Parkplatzmanagement zu treffen?

Herr Schönberger antwortet, dass in der Fortschreibung des Bebbaungsplans darüber nachgedacht wurde. In Übereinstimmung mit dem Vorhabenträger wird vorgesehen, den gesamten Nahversorger durch eine Tiefgerage zu erschließen. Auch die Belieferung soll unterirdisch erfolgen.

 

Im Ergebnis soll es 2 Tiefgarageneinfahrten geben. Zum einen für die Parkmöglichkeiten der  Anwohner und zum anderen Parkmöglichkeiten für den Einzelhandel.

Im Durchführungsvertrag wird eine Regelung getroffen, zu welchen Zeiten eine Anlieferung stattfinden darf.

 

Im Bezug auf die o.g. Nachfrage von Bezv. Werner antwortet BezStr Bewig, dass es nicht um die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sondern um den sparsamen Umgang mit Grund und Boden im Sinne der Innenentwicklung geht. Hier gilt der Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Wir haben hier eine bereits genutzte Fläche. Es geht darum, bereits baulich genutzte Flächen nach zu verdichten. Dies ist im gesamten Bundesgebiet ein anerkannter Grundsatz der baulichen Planung.

 

BezStR Bewig erläutert abschließend, dass diese Aufteilung auf diesem Gebiet städtebaulich auch vor dem Hintergrund des Wohnungsmangels vertretbar ist.

 


 
 

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