Auszug - Bebauungsplan 5-87 b für eine Teilfläche des Geländes des ehemaligen Kraftwerks Oberhavel zwischen Niederneuendorfer Allee, Papenberger Weg, Berliner Forst Spandau (Jagen 11), Havel und Teufelsseekanal mit Ausnahme einer Teilfläche nördlich des Teufelsseekanals, den Papenberger Weg, eine Teilfläche nördlich des Papenberger Wegs und eine Teilfläche der Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Hakenfelde - Information über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, § 4a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan 5-87b
Nach einigen einleitenden Worten übergibt BezStR Bewig das Wort an Herrn Marten.
Herr Marten führt aus, dass die Planreife zum Bebauungsplan 5-87a bereits beschlossen wurde. In diesem Zusammenhang wurden u. a. die Themen soziale Infrastruktur und Mietpreis- und Belegungsbindung abgehandelt. Im gesamten Gebiet sind 25 Einheiten von der Mietpreis- und Belegungsbindung betroffen. Davon sind 22 Einheiten im Bebauungsplan 5-87a gebunden, sodass noch drei im Bebauungsplan 5-87b anzubinden sind.
Erhebliche Abstimmungsschwierigkeiten mit Trägern gab es in Bezug auf die Erschließung, den Wald, den Spielplatz, den Immissionsschutz und die Umspannwerke. Aus diesem Grund wurde bereits eine Trägerbeteiligung durchgeführt mit dem Wissen, dass diese wiederholt werden muss.
Das den Mitgliedern mit der Einladung zugegangene Skript ist in Teilen unvollständig, da die Abstimmungen bis zum heutigen Tage nicht abgeschlossen sind.
Herr Engel von der Gesellschaft für Planung (GfP) gibt Erläuterungen zu den bisher offenen bzw. neu hinzugekommenen Aspekten:
- Immissionsschutz - Umspannwerke - Lärm / Schall - elektromagnetische Felder - textliche Korrektur „Gehrecht über die Brücke über den Teufelsseekanal“ - Stellungnahme der Berliner Forsten - BVG - Wendestelle - Vattenfall
Bgd. Sommer bedankt sich für das Skript und beantragt, künftig immer derartige Unterlagen zu erhalten. In Bezug auf Seite 20 des Skriptes führt sie aus, dass die Fraktion der SPD den Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme der Senatsverwaltung in Hinblick auf die Mietpreis- und Belegungsbindung nicht mittragen kann.
Herr Marten nimmt zu der Kritik der Bgd. Sommer Stellung und erläutert die Formulierung.
BezStR Bewig ergänzt, dass es in der alten Wahlperiode Abstimmungen mit der Senatsverwaltung gab. Ebenso ist man den Wünschen des Landes nachgekommen. Das, was jetzt zum Abschluss gebracht werden soll, ist seinerzeit mit der Senatsverwaltung abgestimmt gewesen.
Für die Fraktion der CDU spricht sich Bezv. Christ für die Zustimmung zu den Auswertungen aus.
Bezugnehmend auf den Einwand der Bgd. Sommer sagt BezStR Bewig zu, die Formulierung des Abwägungsvorschlages um die Angabe der Sicherung im Grundbuch zu ergänzen. Das heißt, die Vorlage wird die Verpflichtung des Bezirksamtes zur grundbuchamtlichen Festsetzung enthalten. Diese Verpflichtung war auch Teil der Abstimmung mit der Senatsverwaltung.
Zu der Frage des Bezv. L. Leschewitz betreffend Privatstraßen bittet BezStR Bewig, diese Diskussion im BVG-Ausschuss zu führen. Eine diesbezügliche Stellungnahme des Rechtsamtes wird dem BVG-Ausschuss demnächst zugeleitet.
Im Rahmen der Debatte, an der sich BezStR Bewig, Herr Yurdakul (GfP), Herr Engel (GfP), die Bezirksverordneten Werner, Unger, Wieczorek-Hahn und Bittroff sowie Bgd. Sommer beteiligen, betont Herr Yurdakul, dass das Projekt auch im Hinblick auf sozialgebundenen Wohnraum bereits umgestellt wurde.
Bgd. Sommer schlägt vor, auf der Seite 20 des Skripts den 3. Absatz in der 3. Spalte zu streichen und zu diesem Thema textlich festzuhalten, dass diese Wohnungen im Grundbuch abgesichert sind.
BezStR Bewig stimmt der Streichung zu. Der Absatz wird durch den Hinweis auf die grundbuchliche Eintragung, die verpflichtend vorgesehen wird, ersetzt.
Der Ausschuss nimmt die Abwägung mit der vorgenannten Änderung einstimmig zur Kenntnis.
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