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Auszug - Anregung 2019-0020 zum Bürgerhaushalt 2018 - Entscheidung des Ausschusses HPR über ggf. Mitberatung eines Fachausschusses - vertagt in der 18. HPR-Sitzung am 06.09.2018
Bezv. Haß schlägt vor, die Anregung 2019-0020 zwecks Mitberatung an den Ausschuss für Stadtentwicklung zu übergeben.
BzBm Kleebank bezieht sich auf sein Schreiben vom 14.09.2018, in dem er mitteilte, wo der Standort der ehemaligen Garnisonskirche war. Daraus ergibt sich, dass die Errichtung eines Dienstgebäudes (Neubau) an dieser Stelle nicht möglich sein wird, da der Straßenverlauf betroffen ist, welcher nicht verlegt werden kann. Sollte jedoch eine andere Örtlichkeit gemeint sein, wie die Parkplatzsituation, der geschwungene Straßenverlauf, die darin befindliche Grünfläche bis zur Parkplatzsituation vor dem Brauhaus, so kann in diesem Ausschuss keine Entscheidung getroffen werden. Es ist eine stadtentwicklungspolitische Frage, ob man es möchte, dass entlang dem Straßenverlauf im Bogen ein neues Dienstgebäude errichtet wird. Aus dieser Lage muss gesagt werden, dass die Anregung so nicht umsetzbar ist. Wenn man eine weitergehende Variante prüfen möchte, dann wäre dies eine Aufgabe für das Stadtplanungsamt. Aus seiner Sicht hat der Ausschuss für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte folgende zwei Entscheidungsmöglichkeiten:
Die Mitglieder des Ausschusses kommen bei 1 Gegenstimme (Bezv. der Linksfraktion) und 1 Enthaltung (Bezv. der Fraktion der AfD) überein, dem ersten Vorschlag des BzBm Kleebank zuzustimmen. Das heißt, die Anregung 2019-0020 wird abgelehnt, da die Umsetzung nicht möglich ist.
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