Auszug - Blindenleitsystem in den Gebäuden des Bezirksamtes Spandau und in bezirklichen Gebäuden (Antrag der Fraktion der FDP vom 12.03.2018) - überwiesen in der 17. BVV am 21.03.2018 zur Mitberatung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte
Bezv. Beckmann begründet, dass das beim Bund und den Ländern vorhandene Behindertengleichstellungsgesetz, der Hintergrund des Antrages ist. Wie auch die UN-Konvention fordert dieses Gesetz, dass behinderten Menschen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit zuzusichern ist.
Bezv. Ziesak und Werner sprechen sich dafür aus, dass der Antrag überflüssig ist, da es geltenden Recht ist, bei jeder Baumaßnahme dies mit einzubeziehen.
BezStR Otti erläutert, dass die Machbarkeitsstudie, die beauftragt wurde, diesen wesentlichen Punkt des Blindenleitsystems enthält.
Dem Vorschlag des Bezv. Meißner, A., den Antrag durch Tätigwerden des Bezirksamtes als erledigt anzusehen, können Bezv. Düren und Wieczorek nicht folgen, da es unschädlich ist, den Antrag mitlaufen zu lassen.
BezStR Otti führt aus, dass der Antrag in gewissen Bereichen nicht kompatibel mit abgestimmten zertifizierten Vorgaben (z. B. des Fraunhofer-Institutes) ist.
An der weiteren Erörterung beteiligen sich die BezStR Otti, die Bezv. Beckmann, Ziesak, Werner und Meißner, A. sowie Bgd. Scheil.
Der Antrag wird bei 2 Gegenstimmen (Bezv. der Fraktion der FDP und Bezv. der Linksfraktion) und 1 Enthaltung (Bezv. der Fraktion Bündnis‘90/Die Grünen) abgelehnt.
Mit 12 Ja-Stimmen (3 Bezv. der Fraktion der SPD, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD, 3 Bezv. der Fraktion der CDU, 1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU, 2 Bezv. der Fraktion der AfD und 1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der AfD), 2 Nein-Stimmen (Bezv. der Fraktion der FDP und Linksfraktion) und 1 Enthaltung (Bezv. der Fraktion Bündnis‘90/Die Grünen) empfehlen die Mitglieder dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte den Antrag durch Tätigwerden des Bezirksamtes als erledigt zu betrachten. |
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