Auszug - Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen (Antrag der Fraktion der AfD vom 12.03.2018) - überwiesen in der 17. BVV-Sitzung am 21.03.2018
Bezv. Steinborn begründet den Antrag der Fraktion der AfD und bittet um Zustimmung.
BezStR Machulik verweist auf die Hinweise zum Betrieb eines Shisha-Lokals. Er plädiert dafür, dass diese genehmigungspflichtig sein sollten. Dies bedarf der Änderung des Gaststättengesetzes, welches Bundesrecht darstellt. Aus diesem Grund kann weder der Bezirk noch das Land Berlin den vorliegenden Antrag umsetzen. Er müsste im Bundestag vorgetragen werden.
Das Merkblatt mit den Hinweisen wird den Ausschussmitgliedern übergeben.
Des Weiteren teilt BezStR Machulik mit, dass der Ausschank von Alkohol grundsätzlich in den Shisha-Bars verboten ist. Wenn Alkohol ausgeschenkt werden würde, dann würde es sich um eine erlaubnispflichtige Gaststätte handeln.
Für die Fraktion der CDU trägt Bezv. A. Meißner folgenden Änderungsantrag vor:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene das Gaststättengesetz dahingehend geändert wird, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden.
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen diesen Änderungsantrag einstimmig an.
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