Auszug - Bebauungsplan 5-90
Wortprotokoll:
Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 5-90 für die Grundstücke Bismarckstraße 14, 17, 19, 20, für das Grundstück Bismarckstraße 21/Flankenschanze 17 und für Teilflächen der Grundstücke Feldstraße 36–37, 38–39, 41 und 43 im Bezirk Spandau.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB und § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG unter Vorlage der Begründung vom 16.01.2018 gemäß § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuchs zum Entwurf des Bebauungsplans 5-90 vom 06.04.2017:
I. Bebauungsplan 5-90
II.
Entwurf der Verordnung
über die Festsetzung des Bebauungsplans 5-90 im Bezirk Spandau
Vom.......................2018
Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit § 6 Abs. 3 und mit § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 06. Dezember 2017 (GVBl. S. 664), wird verordnet:
§ 1
Der Bebauungsplan 5-90 vom 06. April 2017 für die Grundstücke Bismarckstraße 14, 17, 19, 20, für das Grundstück Bismarckstraße 21/Flankenschanze 17 und für Teilflächen der Grundstücke Feldstraße 36–37, 38–39, 41 und 43 im Bezirk Spandau, wird festgesetzt. Er ändert teilweise den durch Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans VIII-B 11 b für das Gelände zwischen Askanierring, Havelschanze, Schützenstraße, Neuendorfer Straße, Triftstraße, Eiswerderufer, Havel, Wröhmännerpark, Wröhmännerstraße, Neuendorfer Straße, Falkenseer Platz, Falkenseer Damm, inklusive der Grundstücke Schäferstraße 2, Neuendorfer Straße 6, 7, einer Teilfläche des Grundstücks Askanierring 154, 154 A, 155 Ecke Falkenseer Chaussee 8 sowie Abschnitte der Wröhmännerstraße und des Askanierrings mit Ausnahme der Kleingartenanlage Kleckersdorf, der Grundstücke Grundbuch von Spandau Blatt 19200 und 42358 (östlich der Kleingartenanlage Kleckersdorf), des Koeltzeparks mit Jugendfreizeitheim, der Straße Am Koeltzepark, einer Teilfläche der Schönwalder Straße und eines Abschnitts der Neuendorfer Straße im Bezirk Spandau, Ortsteile Spandau und Hakenfelde, vom 05. Juni 2013 (GVBl. S. 619) festgesetzten Bebauungsplan.
§ 2
Die Urschrift des Bebauungsplans kann beim Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Bauen, Planen und Gesundheit, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung und Geoinformation, beglaubigte Abzeichnungen des Bebauungsplans können beim Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Bauen, Planen und Gesundheit, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung und Fachbereich Bauaufsicht, kostenfrei eingesehen werden.
§ 3
Auf die Vorschriften über
1. die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und
2. das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 44 Abs. 4 des Baugesetzbuchs)
wird hingewiesen.
§ 4
(1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss
innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Spandau von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist werden die in Nummer 1 bis 4 genannten Mängel gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuchs und gemäß § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs unbeachtlich.
(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.
§ 5
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. |
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