Auszug - Honorierung der Amtsärzte  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 6
Gremium: Gesundheit Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 25.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:02 - 19:00 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Bezv. Bittroff schlägt, aufgrund der ungenügenden Versorgung im Amtsarztbereich, folgende Beschlussempfehlung in Eigenbefassung vor:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei den Bezirken beschäftigte Amtsärzte in Zukunft eine Vergütung nach Ärztetarif erhalten.

 

Bezv. Beckmann äußert, dass in der gestrigen Sitzung des Unterausschusses für Bezirke als Tagesordnungspunkt „Die Neuberechnung des Personalbedarf im öffentlichen Gesundheitsdienst“ behandelt wurde. Die zuständige Senatsdienststelle erklärte, dass das Problem erkannt wurde und drei Lösungsvorschläge vorlägen. Es wurde den Mitgliedern zugesagt, dass im ersten Quartal 2018 eine Entscheidung gefällt wird. Die nächste Sitzung des Unterausschusses findet am 25.04.2018 statt. Die vorgeschlagene Beschlussempfehlung wird von der Fraktion der FDP unterstützt. Auf die Nachfrage des Bezv. Beckmann, ob für die freien Stellen überhaupt genügend Fachärzte zur Verfügung stehen, antwortet Frau Dipl.-Med. Widders, dass die finanzielle Ausstattung der Stellen in erster Linie maßgeblich für die Attraktivität ist. In Hamburg hatte die Änderung des Tarifes zur Folge, dass sich Ärzte beworben haben.

Das Ergebnis aller Diskussionen und Vorschläge muss ein eigener Tarif für die Ärzte im Land Berlin sein. Alles andere wäre ein Irrweg.

 

Frau Dipl.-Med. Widders bittet darum, die Beschlussempfehlung umzuformulieren, da der Amtsarzt, die Leiter/Leiterin des Gesundheitsamtes ist und somit nur diesen Bereich betreffen würde.

 

Folgende Beschlussempfehlung in Eigenbefassung wird von den Mitgliedern einstimmig beschlossen:

 

Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes nach Ärztetarif vergüten

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei den Bezirken beschäftigte Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Zukunft eine Vergütung nach Ärztetarif erhalten.


 
 

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