Auszug - Durchfahrverbot Rhenaniastraße sichern - Biberschutz (Antrag der AfD Fraktion vom 08.10.2017) - überwiesen in der 12. BVV am 18.10.2017  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Umwelt und Naturschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 29.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 17:25 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0498/XX Durchfahrverbot Rhenaniastraße sichern - Biberschutz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDUmwelt und Naturschutz
Verfasser:Semler 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Liedtke äußert, dass sich die BVV mehrfach mit diesem Thema beschäftigt hat und eine gültige Beschlusslage besteht und fragt nach, welche neuen Erkenntnisse der antragstellenden Fraktion vorliegen.

 

Bezv. Unger weist daraufhin, dass in dem Bereich Rhenaniastraße Richtung Wasserstadt demnächst starke Bauaktivitäten stattfinden werden. Aber welche Maßnahmen noch getroffen werden können, um ein Durchfahren zu verhindern, kann auch die Fraktion der FDP nicht ausführen.

 

Bezv. Müller erklärt, dass bisher keine Mittel gefunden wurden, dass Durchfahrtverbot durchzusetzen. Für das Bezirksamt würde nochmals die Möglichkeit bestehen, mit Nachdruck an die Beschlusslage der letzten BVV anzuschließen, um in Gesprächen etwas erreichen zu können.

 

BezStR Otti führt aus, dass 7 Tiere zwischen 1999-2014 dort überfahren wurden. Weitere 5 solcher Vorfälle wurden in der Zeit von 2014 bis heute registriert. Überwachungsanlagen sind dafür, nach Angaben der Polizei, nicht erhältlich und eine verfahrensunabhängige Aufzeichnung, die letztendlich durchgeführt werden würde, ist gesetzlich nicht erlaubt.

 

Nachdem Frau Sorges ergänzt, dass mit allen Protagonisten gesprochen wurde und an der Stelle keine Weiterkommen besteht, schlägt Bezv. Sonnenberg-Westeson vor, den Antrag durch Tätigwerden des Bezirksamtes als erledigt zu betrachten.

 

Der Vorschlag, den Antrag durch Tätigwerden des Bezirksamtes als erledigt anzusehen, wird von den Mitgliedern einstimmig angenommen.


 
 

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