Auszug - Bebauungsplan 5-95 für eine Teilfläche des Geländes südlich des Freudenberger Weges, westlich des Wittgensteiner Weges, nördlich des Eiserfelder Ringes und östlich des Weges zwischen Freudenberger Weg und Spekteweg im Bezirk Spandau, Ortsteil Falkenhagener Feld - Information über das Ergebnis der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:03 - 20:53 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Nach einigen einleitenden Worten des BezStR Bewig stellt Herr Vogel die Ergebnisse der Betroffenenbeteiligung dar.

 

Anlass und Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung weiterer Wohngebäude der Charlottenburger Baugenossenschaft im Rahmen der Nachverdichtung.

 

Durch die Trägerbeteiligung, die Mitte des Jahres 2016 durchgeführt wurde, haben sich Änderungen in der Planung bzw. der Planentwicklung ergeben. Diese erforderten die erneute Betroffenenbeteiligung.

 

Die Beteiligung fand vom 19.08.2017 bis 15.09.2017 statt. Es wurden 12 Stellen beteiligt.

 

Die Änderungen, die zur erneuten Beteiligung führten waren:

 

  1. Erweiterung des Geltungsbereiches für die Anbindung an eine öffentliche Straße (Freudenberger Weg) zwecks Sicherung der Zufahrt zu einer Tiefgarage und die Festsetzung einer Umgrenzung von Flächen für Tiefgaragen.

 

  1. Aufweitung der Gehrechtsfläche für die Allgemeinheit

 

  1. Erhöhung der Geschossigkeit der Baukörper

 

  1. Festsetzung einer höheren Zulässigkeit von Nebenanlagen

 

  1. Festsetzung einer Straßenbegrenzungslinie - resultierend aus der Anbindung des Freudenberger Wegs

 

  1. Ergänzung der Begründung bezüglich Schul- und Kitaplätze, Spielplätze, Artenschutz und Fluglärm

 

Die Stellungnahmen bezogen sich im Wesentlichen auf folgende Aspekte:

 

      Begrenzung der geplanten Tiefgarage

      Gewährleistung der Herstellung von Spielflächen im städtebaulichen Vertrag

      Korrektur und Neuformulierung der Begründung, da der Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht im Einschulungsbereich der Siegerland-Grundschule liegt.

Die Begründung wird um den genannten Sachverhalt korrigiert.

      Größe der Tiefgarage

      Änderung der Begründung bezüglich Eigentumsverhältnisse, Erschließung und Widmung der öffentlichen Straßen

Dabei handelt es sich um reine redaktionelle Änderungen. Die Begründung wird diesbezüglich überarbeitet.

 

Fazit ist, das Ergebnis der Betroffenenbeteiligung hat keine Auswirkung auf die Planung. Es gibt lediglich redaktionelle Ergänzungen.

Der nächste Schritt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Der Ausschuss nimmt das Ergebnis zustimmend zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bebauungsplan 5-95 (433 KB)    

 
 

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