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Auszug - Einzelplan 43 - Umwelt- und Nturschutzamt Kapitel 4300  

 
 
Außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte
TOP: Ö 3.3
Gremium: Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:50 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

In Beantwortung der Frage des Bezv. Sonnenberg-Westeson zum Titel 52190 erläutert Frau Sorges, bei dem für das Jahr 2016 angegebenen Rest in Höhe von 1.185.310,44 € handelt es sich um Mittel aus Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Wenn ein Bebauungsplanverfahren oder eine andere Maßnahme einen Eingriff in Natur und Landschaft mit sich bringt, muss der jeweilige Verursacher einen entsprechenden Betrag bezahlen, mit dem der Eingriff an anderer Stelle ausgeglichen werden kann.

Diese Mittel stehen außerhalb des Haushaltes, dürfen übertragen werden und dürfen für größere Maßnahmen verwendet werden. Es sind zweckgebundene Mittel, die nur für den Naturschutz verwendet werden müssen, aber nicht zwingend in einem Jahr ausgegeben werden müssen.

 

Zu den Fragen der Bezirksverordneten A. Meißner, Beckmann und Sonnenberg-Westeson erklären BezStR Otti und Frau Sorges, die Pflege von Grünflächen oder beispielsweise Baumscheiben, zählt nicht in Maßnahmen für den Naturschutz. Diese Aufgaben obliegen dem Grünflächenamt. Bei den Maßnahmen für den Naturschutz geht es in erster Linie darum, beispielsweise ein durch eine Baumaßnahme vernichtetes Biotop an einer anderen Stelle wertgleich zu ersetzen.

Es handelt sich hierbei um einen so genannten Durchlaufposten.

In der Verausgabung der Mittel ist der Bezirk an das Berliner Naturschutzgesetz gebunden.

Bei diesen Mitteln besteht eine Zweckbindung. Es ist stets die Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeitsgrundsatz zu beachten.

Eine konkrete Maßnahme, die von diesen Mitteln finanziert werden soll, gibt es derzeit nicht.

Es besteht eine Maßnahmenliste über die Projekte, die abgeschlossen wurden. Diese Liste kann nachgereicht werden.

Frau Sorges betont, die A- und E-Maßnahmen werden mit Geldern der Investoren umgesetzt.

 

Bezv. Sonnenberg-Westeson fragt bezogen auf den Titel 54031 nach, ob die Maßnahmen zur Beseitigung von Bodenverunreinigungen in voller Größe vom Bezirk getragen werden müssen.

 

Frau Sorges erläutert, ein Investor ist verpflichtet, seinen Teil bei der Schadensbeseitigung vorzunehmen. Wenn beim Investor eine bestimmte Grenze überschritten ist, tritt das Land Berlin mit seinen Mitteln ein. Das heißt, auf Antrag des Bezirkes werden Verstärkungsmittel von der Senatsverwaltung für Finanzen zur Verfügung gestellt.


 
 

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