Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes
BezStR Machulik teilt mit:
a) Eine Brandstiftung beim Chip77 hatte die Folge der fast kompletten Zerstörung des Objektes. Was das Feuer übrig ließ, wurde vom Löschwasser zerstört. Das Objekt wurde gesperrt und ist nicht wiederherstellbar. Es stellte sich dann die Möglichkeit dar, durch Instandhaltungsmaßnahmen wenigsten den ersten Querriegel (Eingangsbereich) wieder herzustellen, so dass der Träger vor Ort die Möglichkeit hat, Angebote provisorisch wahrzunehmen. Die Außenanlagen werden vom Facilitiy-Management durch einen Bauzaun gesperrt. Es gibt dort etliche Baumaterialien, die Schadstoffe tragen. Große Teile wurden in das Schülerhaus ausgelagert. An dem Standort wird es sehr schwer sein, ein vernünftiges Angebot für den Sommer anzubieten. Der Träger selbst hat deutlich gemacht, er wünscht sich für die Übergangsphase einen Container. Nach den polizeilichen Ermittlungen und der Probleme mit der Versicherung muss geschaut werden, zu welcher Lösung man kommen kann, um eine neue Jugendfreizeiteinrichtung zu planen und bauen.
b) Das Bezirksamt arbeitet aktiv mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zusammen, die Kitasituation im Bezirk zu verbessern. Es werden Gespräche mit den großen Kita-Trägern geführt zur Schaffung von Kitaplätzen. Das größte Problem stellen jedoch weiterhin nicht die Kitabauten bzw. die Kitaplätze dar, sondern das fehlende Fachpersonal für zu schaffende Kitaplätze. Es muss darauf geachtet werden, dass der Betreuungsschlüssel und das Fachkräftegebot eingehalten werden.
- Die Problematik muss immer wieder beim Senat angesprochen werden, damit der Prozess in Bewegung bleibt, auch was das Fachkräftepersonal angeht. - Erziehern muss auch eine Perspektive geboten werden einerseits finanziell und andererseits für berufliche Veränderung, wenn nicht mehr so viele Erzieher gebraucht werden. - Bisher ist für Spandau keine Klage auf den Rechtanspruch eines Kitaplatzes bekannt. - Einen Bau einer neuen Kita beim Kita Eigenbetrieb wird es nicht geben, jedoch werden derzeit alle Liegenschaften nochmals überprüft, inwieweit bestimmte Erweiterungen möglich sind. - Der einzige Neubau, der in Spandau ansteht, ist aufgrund der Situation am Jungfernheideweg der notwendige Ersatzbau für die Bestandskita. - Selbst bei der Erfüllung der Zugangsvoraussetzung für die Erzieherausbildung oder der Sozialassistenten gibt es keine Dozenten mehr, um das gewünschte Fachpersonal auszubilden. Die Ausbildung für die Sozialassistenten liegt in der Geschichte bis heute eigentlich mit den Inhalten bei der Altenpflege und ist nicht für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geeignet. Wenn in Zukunft Sozialassistenten diese Arbeit leisten sollen, dann muss auch das Kurrikulum der Ausbildungsinhalte danach verändert werden. - Die Grundvoraussetzung für Sozialassistenten ist der MSA. - Die Zugangsvoraussetzung für Erzieher/-innen wurde in Berlin vor einigen Jahren angehoben auf das Abitur angehoben. Dafür gab es Gründe, jedoch sieht Bgd. Lorch dies inzwischen Im Vergleich zu anderen Bundesländern problematisch.
c) Gestern wurde für den Beruf des Sozialarbeiters/der Sozialarbeiterin eine Berufsinformationsmesse in der Agentur für Arbeit in Neukölln durchgeführt, um Menschen für diesen Beruf zu gewinnen.
d) Auf Nachfrage hat Outreach bestätigt, dass Herr Enrico Rogge für die Arbeit im JHA als weiteres beratendes Mitglied zur Verfügung stehen würde. Ebenso wurde von der AG 78 Frau Görig vom Ev. Johannesstift sowie Frau Bischop vom Jugendwohnen im Kiez benannt.
e) Als weiteres beratendes Mitglied für eine in der Mädchenarbeit erfahrene wird Frau Sabine Bäther von Casablanca gGmbH benannt. Die Vorlage wird in die BVV eingebracht.
Herr Sablotny teilt mit:
f) Das Unterhaltsvorschussgesetz soll verändert zum 01.07.2017 wirksam sein. Dies betrifft alle Bezirke in den Jugendämtern. Diese sind jetzt mit Anträgen von über 12jährigen konfrontiert bzw. derer, die die 78 Monate erreicht hatten und jetzt darüber hinaus Unterhaltsvorschuss beziehen können. Zurzeit steht das Personal, um das zusätzliche Fallaufkommen für die Berliner Jugendämter abzufedern, nicht zur Verfügung. Die Senatsverwaltung für Finanzen hatte im Vorfeld je Bezirk 3 Stellen bewilligt. Diese sind in Spandau bereits besetzt. Weitere 60 Stellen sind in Berlin noch zusätzlich notwendig. Die Finanzierung ist hier noch nicht geregelt. Bei der Bearbeitung von Unterhaltsvorschussanträgen kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen.
g) Die neue Software SoPart, die bisher in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Betrieb ist, wird im Jugendamt ab dem 01.07.2017 flächendeckend im RSD eingesetzt. Das hat in diesem und vergangenen Monat schon zu Schließzeiten geführt, damit alle Mitarbeiter geschult werden konnten.
h) Es gab in Spandau den Fall einer Tagesmutter, die von Eltern eines Kleinkindes beschuldigt wurde, dem Kind blaue Flecken zugefügt zu haben. Die Vorwürfe wurden geprüft und ob es für das Jugendamt Handlungserfordernis und -möglichkeit gibt. In beiden Fällen ist das Jugendamt zu einem negativen Ergebnis gekommen. Das Verfahren, das die Staatsanwaltschaft gegen die Tagesmutter eröffnet hatte, wurde eingestellt. Das bezirkliche Rechtsamt wurde jetzt erneut um Prüfung gebeten. Es ist aber davon auszugehen, dass die Tagespflegeerlaubnis nicht entzogen wird.
i) Alle Bezirke erhalten die Möglichkeit, für 2017 und 2018 Anträge auf gewalt- und kriminalitätspräventive Projekte stellen. Die Landeskommission gegen Gewalt hat entsprechende Fördermittel angekündigt. Das Jugendamt Spandau wird zum 30.06.2017 voraussichtlich einen Antrag für zwei Teilprojekte stellen. Zum einen verstärkte aufsuchende Arbeit für den Münsingerpark sowie ein Projekt, das sich mit osteuropäischen Zuwanderern im Bezirk beschäftigt, insbesondere was das Thema Kinderschutz angeht. |
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