Auszug - Neubau eines Abschnittes des Buschower Wegs im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken - Information über die Absicht zur Durchführung eines Verfahrens gemäß § 125 Abs. 2 BauGB und das Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 19:15 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

BezStR Bewig führt aus, diese Maßnahme ist durch den Haushalt abgedeckt. Es geht um ein kleines Teilstück des Buschower Weges an der Heerstraße, welches nicht im vorhandenen Bebauungsplan enthalten ist. Aus diesem Grund ist ein formeller Akt durchzuführen, den Herr Marten darstellen wird.

 

Herr Marten erläutert, bis zur Heerstraße fehlen ca. 11 Meter, die nicht im festgesetzten Bebauungsplan enthalten sind. Es besteht zwar eine formelle Erschließung, da die Flächen gewidmet sind, aber keine planungsrechtliche.

Wenn, wie im vorliegenden Fall, kein Bebauungsplan notwendig ist, kann die Festlegung über den § 125 BauGB erfolgen. In diesem Verfahren sind aber auch die Belange der Träger und der betroffenen Bürger zu erheben.

 

Aus diesem Grund wurden 19 Träger angeschrieben. Die eingegangenen Hinweise bezogen sich fast ausschließlich auf die Ausführung und sind planungsrechtlich nicht relevant.

Lediglich der Hinweis der Berliner Wasserbetriebe ist zu berücksichtigen. Diese teilten mit, eine eigene Ausschreibung hinsichtlich der Regenwasserkanäle zu betreiben. Das bedeutet, der Fachbereich Tiefbau muss sich zeitlich mit den Berliner Wasserbetrieben abstimmen.

 

Des Weiteren wurden die drei Anwohner beteiligt. Hier wurde in einer Rückäußerung die Sorge vorgetragen, dass die Erschließungsbeiträge womöglich zu hoch sind.

Das ist kein stadtplanerischer Belang. Dem Anwohner wurde mitgeteilt, dass ein Einspruch zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, da eine entsprechende Abrechnung oder Beteiligung noch nicht feststeht. Es ist derzeit nicht bekannt, wie hoch der Ansatz der Erschließungsbeiträge sein wird. Zudem gibt es die Möglichkeit der Ratenzahlung, Stundung oder des Aussetzens von Beiträgen.

 

Herr Marten bittet um zustimmende Kenntnisnahme, sodass der nächste Schritt, die Planung der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen, erfolgen kann.

 

In Beantwortung der Frage der Bgd. Sommer erklärt BezStR Bewig, dass der Vorgang nicht neu ist. Von daher sind die Anwohner bereits informiert. Diese wollten die Maßnahme, da es auch um Regenentwässerung geht.

 

Der Ausschuss nimmt die Information zustimmend zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Buschower Weg (212 KB)    

 
 

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