Auszug - B-Plan 5-114 für das Grundstück Cautiusstraße 6 im Bezirk Spandau, Ortsteil Hakenfelde - Information über das Ergebnis der Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2Nr. 3 BauGB - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 19:15 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

BezStR Bewig erläutert, die Kirchengemeinde möchte seit längerer Zeit einen neuen Standort für ihre Pflegeeinrichtung schaffen. Der Bezirk unterstützt dieses Anliegen, da die bisherige Einrichtung den erforderlichen Bedürfnissen, wie Barrierefreiheit, nicht mehr entspricht. Er gibt das Wort an Herrn Marten zur Darstellung der Ergebnisse der Beteiligungen.

 

Herr Marten führt aus, es handelt sich um 68 Plätze und 4 Wohnungen für Pflegepersonal. Planungsrechtlich gilt der Baunutzungsplan - Baustufe 2.2. Das heißt, in der Grundfläche ist eine Bebauung von 20 % möglich (Grundflächenzahl 0,2) und in der Geschossfläche 40 % (= 2 Geschosse). Das reicht für die Einrichtung nicht aus, insofern wird der Bebauungsplan benötigt. Für die weitere Bewertung ist es wichtig zu wissen, dass hier altes Recht (Baunutzungsplan in Verbindung mit der 68er Baunutzungsverordnung) gilt. Das bedeutet, das Grundstück kann fast bis zu 100 % versigelt werden.

 

Die Trägerbeteiligung wurde vom 21.10. bis 10.11.2016 durchgeführt. Es wurden 35 Behörden beteiligt, 25 haben sich rückgemeldet.

 

Die Bürgerbeteiligung fand vom 17.10 bis 28.10.2016 statt. Ein Bürger hat Einsicht in die Planung genommen, sich jedoch nicht geäußert. Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz informierte sich im Internet und gab eine Stellungnahme ab.

 

Die Hinweise und Anregungen aus den Beteiligungen haben keine Auswirkungen auf die Planung.

 

In Beantwortung der Nachfragen des Bezv. Semler erklärt BezStR Bewig, dass die Kirche stehen bleibt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens muss der Umgang mit dem alten Gebäude (Elisabeth-Stift) nicht festgelegt werden.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Informationen zustimmend zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan 5-114 (374 KB)    

 
 

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