Auszug - Bebauungsplan 5-102 für das Gebiet zwischen der Goltzstraße, der Carossastraße, der Straße Am Maselakepark und der Streitstraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Hakenfelde - Projektvorstellung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 19:15 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Nach einigen einführenden Worten übergibt BezStR Bewig das Wort an Herrn Schulte.

 

Herr Schulte erläutert, bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine größere städtebauliche Maßnahme. Aus diesem Grund wird dieses Projekt bzw. sein Werdegang außerhalb eines konkreten Planschrittes dem Ausschuss vorgestellt.

 

Das Grundstück hat eine sehr wechselhafte historische und planerische Geschichte hinter sich. In den 1930ern/1940ern wurde es als Luftfahrtgerätewerk genutzt. Damit war es ein Produktionsstandort für Flugzeuggerätetechnik. Danach hat das Grundstück über viele weitere Jahre eine gewerbliche Nutzung erfahren. Dann ist es ins Entwicklungsgebiet aufgenommen worden.

 

Als die Entwicklungsmaßnahme gegründet wurde, war ein sehr hoch verdichtetes urbanes Quartier mit einem "holländischen Grachtensystem" geplant. Dies ließ sich allerdings städtebaulich aus nachvollziehbaren finanziellen Gründen nicht umsetzen.

Es folgte der Umsteuerungsbeschluss des Landes Berlin, aus der Entwicklungsmaßnahme insgesamt auszusteigen, um dann in Gesprächen mit den Eigentümern eine andere städtebauliche Entwicklung abzusichern. Das bedeutete zum damaligen Zeitpunkt die Ausweisung von Gewerbeflächen.

Als der Bebauungsplan VIII-545b aufgestellt wurde, war Wohnungsbau kein Thema und niemand dachte an eine wachsende Stadt. Insofern ist es bei einer Gewerbefläche geblieben. Es erfolgte eine planerische Überarbeitung in Hinblick auf die angrenzenden Nutzungen, die eine gewisse Nutzungssensibilität haben. Die Gewerbeflächen wurden kontingentiert.

Die weitere städtebauliche Entwicklung brachte hervor, dass sich die Gewerbeflächen aufgrund unterschiedlicher Probleme am Markt nicht platzieren ließen.

 

Die Entwicklung ging weiter und es wurden/werden mehr Wohnbauflächen benötigt. Zu diesem Zeitpunkt gab es die ersten Überlegungen des damaligen Eigentümers IVG, die Flächen im Hinblick auf eine Wohnbauflächenentwicklung zu vermarkten. Daraus ist ein tatsächlicher Verkauf zustande gekommen. Mit diesem Erwerber ist das Bezirksamt in einen sehr intensiven städtebaulichen Dialog und Diskurs getreten. Das Bezirksamt hat deutlich gemacht, dass es gemeinsam mit dem Eigentümer, den betroffenen Fachämtern und dem Stadtentwicklungsausschuss ein Konzept entwerfen möchte, welches eine integrierte Stadtentwicklung bezeichnet, auch in der städtebaulichen Figur.

 

Es besteht die Situation, dass es im städtebaulichen Entwurf zwei Grundstückseigentümer gibt (einen landseitigen und einen wasserseitigen).

Um die Entwicklung kontinuierlich aus einer Hand weiterbegleiten zu können, werden bzw. wurden zwei Bebauungspläne aufgestellt.

 

Das aktuelle Projekt befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes 5-102. Hier gibt es einen Grundstückseigentümer. Die Trägerbeteiligung wurde im Herbst 2016 durchgeführt. Sie ist sehr umfangreich, da viele Stellungnahmen und Rückäußerungen eingegangen sind. Derzeitig wird die Auswertung durchgeführt. Wenn diese abgeschlossen ist, wird sie dem Ausschuss vorgestellt, voraussichtlich in der Mai-Sitzung.

 

Nach dem derzeitigen Arbeitsstand ist das Vorgestellte das gegenwärtige Planbild.

Da, wo der Wohnungsbau stattfinden soll, sind die Flächen umfangreich als Wohnbauflächen "allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen worden. Die städtebauliche Dichte und die Geschossigkeit entsprechen im Wesentlichen und in den Grundzügen dem städtebaulichen Entwicklungskonzept. Darüber hinaus wurde die Lage eines öffentlichen Kinderspielplatzes mit einer Größe von 2.000 m² in der Mitte des Quartiers konkretisiert. Des Weiteren wurde die Ausweisung eines Kerngebietes entlang der Streitstraße planerisch übernommen aber integriert, da auch Bestandsnutzung abgesichert werden muss.

Darüber hinaus ist dort ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel in der Festsetzung vorgesehen. Es wird jedoch nicht mehr zugelassen, als derzeit vorhanden ist.

 

Herr Schulte merkt an, dass der Hertlein-Bau komplett unter Denkmalschutz steht. Dies wird bei der Planung berücksichtigt.

 

Nach der Diskussion, an der sich BezStR Bewig, Herr Schulte, die Bezirksverordneten Pochstein, Hotait und Scheytt beteiligen, nimmt der Ausschuss die Informationen zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan 5-102 (333 KB)    

 
 

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