Auszug - Wohnen in Spandau 1! - Areal "Weiter Blick" in Gatow (Antrag der Fraktion der FDP vom 17.02.2017) - überwiesen in der 05. BVV am 01.03.2017  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 04.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 19:15 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0100/XX Wohnen in Spandau 1! - Areal "Weiter Blick" in Gatow
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPStadtentwicklung
Verfasser:Bittroff 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Unger begründet den Antrag seiner Fraktion.

 

Bezv. Christ stellt fest, dass das Areal dem Ausschuss bekannt ist und man sich des Öfteren mit der Thematik beschäftigt hat. Allerdings wäre zu klären, wie die derzeitige Situation vor Ort ist. In der Siedlung gibt es Wochenendgrundstücke, die verpachtet sind. Hier fehlen Informationen, wie viele Pächter es noch gibt und wie sich die Gestaltung der Pachtverträge darstellt, insbesondere in Bezug auf die Laufzeit. Dafür ist der Ausschuss für Stadtentwicklung aber nicht zuständig. Daher schlägt Bezv. Christ eine Mitberatung des Ausschusses für Hochbau und Liegenschaften vor.

 

Zu der Frage des Bezv. Hotait nach dem derzeitigen Sachstand bezüglich des Areals erklärt BezStR Bewig, das Bezirksamt ist in keiner Form in Verhandlungen.

Es handelt sich um ein Gelände, das momentan durch Wochenendsiedler und Dauernutzer genutzt wird. Hier müsste sich die BVV aufklären lassen, wer dieses Areal tatsächlich noch nutzt. Es wäre denkbar, diese Fläche für Wohnbebauung vorzusehen. Es gibt einen Bebauungsplanentwurf, der vor einigen Jahren erstellt wurde, der jedoch jederzeit anders gestaltet werden kann.

 

Herr Schulte zeigt den Mitgliedern des Ausschusses den Entwurf des Bebauungsplans von 2002. Zur damaligen Zeit bestand ein konkretes Interesse zur städtebaulichen Entwicklung. Eine Entscheidung wurde jedoch nicht getroffen. Diese wäre erforderlich, um mit Einverständnis der BVV das Planverfahren wieder aufzunehmen. Erst dann kann man sich mit allen Fragen, die damit zusammenhängen, beschäftigen, wie z. B. Umfang der Erschließung, Breite der Erschließungsstraße und Entwässerung bis hin zu Fragen des möglichen sozialplanerischen Ausgleichs nach § 180 BauGB.

 

Bezv. Unger schließt sich dem Vorschlag der Bezv. Christ an.

 

Die Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, die Beratung des Antrages zu vertagen und den Ausschuss für Hochbau und Liegenschaften um Mitberatung zu bitten, um zu erfahren, welche und wie viele tatsächliche Nutzer des Geländes es derzeit gibt.


 
 

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