Auszug - Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 3701 und 3702 jeweils Titel 68180 T (165.000,00 € und 25.000,00 €)
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2016
im Kapitel 3701 Grundschulen und im Kapitel 3702 Sekundarschulen
jeweils
bei Titel 68180 T Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung Schule
bis zur Höhe von 165.000,- ? (Kapitel 3701) und bis zur Höhe von 25.000,- ? (Kapitel 3702)
werden genehmigt. |
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