Auszug - Wer suchet, der findet? Wohnungsmarkt in Spandau
Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bedarf an Spandauer Mietwohnungen zu ermitteln, die den Vorgaben der Höchstgrenzen für Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung gemäß SGB II (Hartz IV) bzw. SGB XII (Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter) entsprechen.
Bei der Bedarfsermittlung sind vorhandene Daten z.B. der Wohnungsbauunternehmen, die Wohnsituation von Flüchtlingen oder der bekannte Bedarf an Wohnungen auf Grund von Umzügen aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen genauso zu beachten wie die demographische Entwicklung in unserem Bezirk. Die Bedarfsermittlung ist zunächst für die Dauer von drei Jahren fortzuschreiben und der Anzahl von Wohnungsfertigstellungen gegenüber zu stellen.
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0