Auszug - Standards für Integrationslotsen in Spandau verbessern! (Antrag der Fraktion der SPD vom 18.01.2016) - überwiesen in der 50. BVV am 27.01.2016  

 
 
Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 07.03.2016 Status: öffentlich
Zeit: 16:35 - 19:13 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1725/XIX Standards für Integrationslotsen in Spandau verbessern!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

 

In der Diskussion, an der sich BzBm Kleebank, die Bezv. Müller, Schatz, Öner, Kessling, Domer und Harju sowie Frau Dr. Marschke beteiligen, schlägt Bezv. Schatz folgenden Änderungsantrag vor:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

1.              für die Tätigkeit von Integrationslotsen für Flüchtlinge sowie deren erforderliche Arbeitsplatzausstattung und Arbeitsmittel verbindliche Standards entwickelt und umgesetzt werden und

2.              im Haushaltsansatz für das Landesrahmenprogramm deutlicher zwischen Personal- und Sachkosten unterschieden wird, damit die Finanzierung der Sachkosten nicht zu Lasten der Personalkosten geht.

3.              der Haushaltsansatz für das Landesrahmenprogramm - ggf. auch im Rahmen eines künftigen Nachtragshaushalts - deutlich bedarfsgerecht aufgestockt wird.

 

Folgende Änderung wird auf Vorschlag des Bezv. Öner bei Punkt 3. eingefügt: . bedarfsgerecht, zukunftsfähig und auch entsprechend der zukünftigen Plätze in den Unterkünften aufgestockt wird.

 

Die Sitzung wird auf Wunsch der Fraktion der GAL von 17:40 Uhr bis 17:45 Uhr unterbrochen.

 

Nach der weiteren Erörterung, an der sich BzBm Kleebank, die Bezv. Harju, Öner, Müller, Schatz und Kessling sowie Frau Dr. Marschke beteiligen, wird folgender Änderungsantrag einstimmig angenommen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

 

1.              für die Tätigkeit von Integrationslotsen für Flüchtlinge sowie deren erforderliche Arbeitsplatzausstattung und Arbeitsmittel verbindliche Standards entwickelt und umgesetzt werden und

 

2.              im Haushaltsansatz für das Landesrahmenprogramm deutlicher zwischen Personal- und Sachkosten unterschieden wird, damit die Finanzierung der Sachkosten nicht zu Lasten der Personalkosten geht.

 

3.              der Haushaltsansatz für das Landesrahmenprogramm - ggf. auch im Rahmen eines künftigen Nachtragshaushalts - deutlich bedarfsgerecht, zukunftsfähig und auch entsprechend der zukünftigen Plätze in den Unterkünften aufgestockt wird.


 
 

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