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Auszug - Wer suchet, der findet? Wohnungsmarkt in Spandau (Antrag der Fraktion der GAL vom 15.03.2015) - überwiesen in der 41. BVV am 25.03.2015 - vertagt in der 30. Sitzung am 29.06.2015 - vertagt in der 32. Sitzung am 21.09.2015 - vertagt in der 34. Sitzung am 14.12.2015  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
TOP: Ö 3
Gremium: Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 15.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:00 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1406/XIX Wer suchet, der findet? Wohnungsmarkt in Spandau
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Harju schlägt folgenden Änderungsantrag vor:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bedarf an Spandauer Mietwohnungen zu ermitteln, die den Vorgaben der Höchstgrenzen für Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung gemäß SGB II (Hartz IV) bzw. SGB XII (Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter) entsprechen.

Bei der Bedarfsermittlung sind vorhandene Daten z.B. der Wohnungsbauunternehmen, die Wohnsituation von Flüchtlingen oder der bekannte Bedarf an Wohnungen auf Grund von Umzügen aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen genauso zu beachten wie die demographische Entwicklung in unserem Bezirk. Die Bedarfsermittlung ist zunächst für die Dauer von drei Jahren fortzuschreiben und der Anzahl von Wohnungsfertigstellungen gegenüber zu stellen.

 

Auf die Nachfragen des Bezv. Meißner, A., wie das Bezirksamt dem Antrag nachkommen möchte, da nicht einleuchtend ist, auch im Hinblick auf das Wohnraumversorgungsgesetz, wie der theoretische Bedarf errechnet werden soll und falls ein Ergebnis vorliegen würde, was wäre die Konsequenz, antwortet BzBm Kleebank, dass im Bereich des SGB II die Bedarfsgemeinschaften ermittelt werden können und die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die z. B. vom Jobcenter zum Umzug in preiswertere Wohnungen aufgefordert worden sind. Ähnliches gilt auch für den Bereich des SGB XII. Die Zahlen würden sich nur auf den Bezirk Spandau beschränken. Das Ergebnis hätte zunächst keine Konsequenzen.

 

Nach weiterem Meinungsaustausch der Bezv. Harju und Meißner, A., wird der Änderungsantrag mit 8 Ja-Stimmen (4 Bezv. der Fraktion der SPD, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD und 2 Bezv. der Fraktion der GAL) und 6 Nein-Stimmen (4 Bezv. der Fraktion der CDU, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU) angenommen.


 
 

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