Auszug - Sonder- und Wegerechte für Tierambulanzen (Antrag der Fraktion der CDU vom 06.11.2015) - überwiesen in der 48. BVV am 18.11.2015  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 4
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 21.01.2016 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 16:40 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1660/XIX Sonder- und Wegerechte für Tierambulanzen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
Verfasser:Korus 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Lehmann begründet kurz den Antrag der Fraktion der CDU.

 

Zu der Nachfrage der Bezv. Bittroff führen Bezv. Lehmann und Bezv. B. Meißner aus, vor Erteilung des Sonder- und Wegerechtes ist zu prüfen, ob eine Berechtigung vorliegt. Selbstverständlich kann und soll nicht jeder diese Rechte eingeräumt bekommen, der sein Fahrzeug mit dem Hinweis "Tierambulanz" versieht. Analog zum THW oder ähnlichen Einrichtungen soll ein Befähigungsnachweis der Tierambulanz vorgelegt werden. Erst dann können die Berechtigungen erteilt werden.

 

BzStR Machulik erläutert, Personen und Einrichtungen, die Sonderrechte haben, mussten eine Ausbildung absolvieren, um zu wissen, wie man mit diesen Rechten umgeht.

Eine Gestattungs- oder Kontrollbehörde existiert derzeit nicht.

Im Antrag bezieht sich die Fraktion der CDU auf die StVO. Hier handelt es sich um Bundesrecht. Auf dieser Ebene müsste die StVO geändert werden, da in den §§ 35 und 38 StVO in ihrer derzeitigen Fassung Sonderrechte für Tierambulanzen nicht vorgesehen sind. Diese Paragrafen beschränken Sonderrechte ausdrücklich auf die Rettung von Menschenleben oder die Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden.

 

Die Bezv. Bayer, Bittroff und Schunke schließen sich den Ausführungen des Stadtrates an. Es wird angeregt, den Antrag zurückzuziehen, da er weder im Bezirk noch im Land Berlin umgesetzt werden kann.

 

Bezv. Lehmann beantragt die Vertagung des Antrages, um die ausgeführten Argumente überdenken zu können.

 

Der Ausschuss stimmt der Vertagung zu.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen