Auszug - Anmietung der Wendefläche am Fährweg (Antrag der Fraktion der CDU vom 03.09.2015) - überwiesen in der 46. BVV am 16.09.2015
Bezv. A. Meißner begründet den Antrag der Fraktion der CDU.
Für die Fraktion der SPD führt Bezv. Kleineidam aus, dass die Anliegen der Punkte 1 bis 3 des Antrages geteilt werden und bittet das Bezirksamt um eine Stellungnahme zum Punkt 4.
BzBm Kleebank teilt mit, das Anliegen des Punktes 4 kann so nicht übernommen werden, da das Bezirksamt die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften von den Mietern fordern muss.
Im Rahmen der Diskussion, an der sich BzBm Kleebank, die Bezv. A. Meißner, Harju, Kleineidam und Schneider beteiligen, schlägt die Fraktion der SPD die Änderung des Antrages durch Streichung des 4. Punktes vor. Des Weiteren könnte ein Hinweis auf den Schutz des Grundwassers aufgenommen werden.
Bezv. A. Meißner regt an, unter dem Punkt 4 aufzunehmen, dass der Grundwasserschutz durch das Bezirksamt gewährleistet wird.
BzBm Kleebank betont, es besteht keinerlei öffentliches Interesse an der Herrichtung dieser Fläche. Dies wird auch von der Eigentümergemeinschaft nicht beabsichtigt. Es geht um eine rein private Anmietung und Nutzung.
Bezv. A. Meißner führt aus, die Fraktion der CDU wird diesem Änderungsantrag nicht zustimmen.
Abschließend kommt der Ausschuss bei 6 Gegenstimmen (4 Bezv. der Fraktion der CDU, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU) überein, den Änderungsantrag der Fraktion der SPD anzunehmen und der BVV folgende Beschlussempfehlung vorzulegen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Vertragsentwurf für die Verhandlungen zur Anmietung der Wendefläche zwischen den Schranken am Fährweg wie folgt abzuändern:
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