Auszug - Wer suchet, der findet? Wohnungsmarkt in Spandau (Antrag der Fraktion der GAL vom 15.03.2015) - überwiesen in der 41. BVV am 25.03.2015 - vertagt in der 30. Sitzung am 29.06.2015  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
TOP: Ö 9
Gremium: Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 21.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:35 - 17:45 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1406/XIX Wer suchet, der findet? Wohnungsmarkt in Spandau
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Müller erläutert die Begründung des Antrages der Fraktion der GAL.

 

Bezv. Meißner, A., möchte wissen, ob eingeschätzt werden kann, wie hoch der Aufwand und die Kosten sein werden und ob das Bezirksamt gewährleisten kann, die Bedarfsermittlungen selbst vorzunehmen. Es erschließt sich nicht ganz, wie die ermittelten Zahlen eingebaut werden können.

 

Bezv. Müller führt aus, dass die Zahlen für den notwendigen Wohnraum, die das WBS Niveau einhalten, existieren.

 

Bezv. Harju äußert, dass es schön wäre, diese Zahlen Berlinweit zu haben. Interessant ist, was es hier im Bezirk gibt. Dazu gibt es die Erfahrungswerte der Zuzüge der letzten Jahre. Der vorliegende Antrag steht dafür, um festzustellen, ob die Wohnungen für Senioren, Großfamilien usw. auch gebaut werden.

 

Bezv. Meißner, A. weist daraufhin, dass der Antrag lautet, einen Bedarf zu ermitteln. Die Ausführungen gehen aber von einem Bestand und einer Grundlage aus. Von daher müsste ein Änderungsantrag gestellt werden, der dann lautet, dass das Bezirksamt beauftragt wird, den Bestand an Spandauer Mietwohnungen zu ermitteln, die den Vorgaben und den Anforderungen entsprechen und nicht den Bedarf.

 

Auf Antrag der Bezv. Harju wird die Sitzung von 17:20 bis 17:25 unterbrochen.

 

Nachdem Bezv. Harju für die Fraktion der GAL beantragt, den Antrag zu vertagen, erklärt Bezv. Schatz, dass die Voraussetzungen für die Bedarfsermittlungen wären, dass im Land Berlin auch für Menschen die Grundsicherung gem. SGB II beziehen, eine zentrale Stelle existieren würde, was nicht der Fall ist. Eine verlässliche Bedarfsermittlung an dieser Stelle ist reine Spekulation.

 

Die Mitglieder des Ausschusses beschließen einstimmig die Vertagung des Antrages.


 
 

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