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Auszug - Besprechung Bürgerhaushalt 2015  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 8
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 18.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 17:16 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

Der Vorsitzende ruft die einzelnen Anregungen auf.

 

2016-0006:

 

Bezv. Kessling führt aus, nach seinem Kenntnisstand verfügt der Bezirk Spandau nicht über eine Geschwindigkeitsmessanlage, wie sie hier gefordert wird. Wenn man der Anregung folgen würde, müsste eine solche Anlage angeschafft werden. Die Anschaffung fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit dieses Ausschusses.

 

BzStR Machulik bestätigt die Aussage des Bezv. Kessling. Für die Anschaffung ist der Straßenbaulastträger zuständig. Die Straßenverkehrsbehörde ist nur in Bezug auf die Genehmigung des Aufstellens involviert.

 

Bezv. Kessling betont, dass man der Anregung nicht grundsätzlich negativ gegenübersteht. Es müsste dafür jedoch Geld in den Haushaltsplan eingestellt werden.

 

Die Nachfrage des Bezv. Bayer wird von BzStR Machulik beantwortet.

 

 

2016-0008:

 

BzStR Machulik teilt mit, eine abschließende Bearbeitung ist noch nicht erfolgt. Die Straßenverkehrsbehörde wird die geforderte Markierung voraussichtlich nicht genehmigen.

Die Einrichtung eines Parkverbotes für Lkw muss nicht eingerichtet werden, da ein wiederholtes dauerhaftes Parken von Fahrzeugen über 3,5 t in Tempo-30-Zonen ohnehin nicht erlaubt ist.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Information zur Kenntnis.

 

 

2016-0010 und 2016-0021:

 

Bezv. Kessling bittet um die Werbung für diesen Vorschlag und darum, in den Haushaltsberatungen darauf zu achten, dass alle Ressorts an den Kosten beteiligt werden.

 

BzStR Machulik erläutert, dass dieser Wunsch bereits seit 2011 bekannt ist, jedoch ein Finanzierungsproblem besteht. Derzeit gibt es eine Mitarbeiterin im Bezirksamt, die im Rahmen von "Spandau inklusiv" als Gebärdendolmetscherin eingesetzt wird. Eine Umlagefinanzierung ist zwingend notwendig, da der Dolmetscher/die Dolmetscherin unabhängig von dem Bereich, in dem er/sie eingesetzt ist, mit allen Anliegen konfrontiert wird, die die Bürger, die dieses Angebot benötigen, haben. Es gab bereits vor einigen Jahren einen "Probelauf" mit einer Dolmetscherin. Diese wurde förmlich "überrannt", da taubstumme Menschen aus ganz Berlin zu ihr gekommen sind. Aus diesem Grund musste das Projekt abgebrochen werden.

BzStR Machulik betont, wenn man den Einsatz eines Dolmetschers/einer Dolmetscherin möchte, muss diese Tätigkeit vom Bürgeramt losgelöst werden, denn sie ist in mehreren Bereichen wichtig. Das heißt, die Aufgabe ist sehr vielfältig, eine so genannte "Querschnittsaufgabe".

 

In der weiteren Diskussion, an der sich BzStR Machulik, die Bezv. Windolf, B. Meißner, Schunke, Kessling, Bayer und Theis beteiligen, kommt übereinstimmend zum Ausdruck, dass die Bürgeranregung "Einsatz einer Gebärdendolmetscherin/eines Gebärdendolmetschers" Berücksichtigung finden sollte.

 

 

2016-0016:

 

BzStR Machulik gibt einige Erläuterungen zur vorliegenden Stellungnahme des Fachamtes.

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

 

2016-0025:

 

BzStR Machulik teilt mit, dass laut Aussage der Verkehrslenkung Berlin die Errichtung eines Fußgängerüberweges nicht möglich ist.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Information zur Kenntnis.

 

 

2016-0030:

 

Der Ausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme des Fachamtes zur Kenntnis.

 

 

2016-0032:

 

BzStR Machulik führt aus, es besteht die Möglichkeit bewirtschaftete Parkflächen einzurichten. Dafür liegt die Zuständigkeit in der Abteilung Bauen, Planen, Umweltschutz und Wirtschaftsförderung (BauWi). Es gibt bereits Bereiche, in denen Parkautomaten aufgestellt sind, die aber nicht in einer Parkraumbewirtschaftungszone liegen, sondern entgeltlich Parkplätze zur Verfügung stellen. Es ist jedoch fraglich, ob dies an der bezeichneten Stelle sinnvoll ist.

In Bezug auf die Verkehrslenkung muss gesagt werden, selbst in hitzigen Sommermonaten ist das Verkehrsaufkommen nicht so groß, dass man mit Verkehrslenkungsmaßnahmen eingreifen muss.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

 

2016-0036:

 

Bezv. Kessling verweist darauf, dass das bisherige System aus Kostengründen eingestellt wurde. Aus diesem Grund ist es eine klare Haushaltsfrage. Wenn der Bezirk es will, muss Geld in den Bezirkshaushaltsplan eingestellt werden.

 

Bezv. Bayer würde es begrüßen, wenn die Bürgeranregung aufgegriffen wird und im Bezirkshaushalt entsprechend Berücksichtigung findet. Es handelt sich um eine sinnvolle Maßnahme, die u. a. die Schäden durch Taubenkot reduziert.

 

BzStR Machulik stellt fest, das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt (VetLeb) ist für Tauben nicht zuständig.

Er erläutert, durch das JobCenter wurde ein Trägermodell aufgekündigt, welches über MAE-Maßnahmen die Betreibung des Taubenschlags unterstützte. Durch diese Kündigung ist die Thematik "Tauben" in die Diskussion gekommen.

Das Bezirksamt war sehr überrascht, dass das JobCenter Kündigungen vorgenommen hat, die sich auf Projekte bezogen, welche seitens des Bezirksamtes mit hoher Priorität eingestuft wurden. Derzeit befindet man sich mit dem JobCenter in Verhandlungen, um den Taubenschlag wieder als Projekt aufzunehmen, wodurch die Finanzierung gesichert wäre.

 

Die Nachfragen der Bezv. Windolf und B. Meißner werden von BzStR Machulik beantwortet.

 

Insgesamt spricht sich der Ausschuss für die Berücksichtigung dieser Anregung aus.


 
 

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