Auszug - Gesetzwidrigen Zustand im Jugendamt aufklären (Jugendantrag vom 26.02.2015) - überwiesen in der 42. BVV-Sitzung am 22.04.2015  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Di, 23.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:26 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1452/XIX Gesetzwidrigen Zustand im Jugendamt aufklären
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendJugend
Verfasser:Anthony Michael Mader Karasu 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

 

BzStR Hanke erklärt, dass in der Behörde grundsätzlich nicht gesetzeswidrig gearbeitet wird, sondern immer nach Recht und Ordnung.

 

Herr Sablotny dankt zunächst für die Annahme des Themas in der BVV, denn es ist in der Tat so, dass im Bereich der Vormundschaften Aufgaben wahrgenommen werden, die eine gewisse Intensität der Beziehungen erfordern. Es ist gut, wenn junge Menschen darauf achten, ob dies nach Recht und Gesetz und zum anderen in der erforderlichen Intensität stattfindet. Die Frage nach Recht und Gesetz ist eindeutig zu beantworten und besser als sie nach der Einführung von 50 Mündeln pro Vormund zu beantworten war.

 

Der zuständige Fachdienstleiter hat deutlich gemacht, dass die Vorgaben auf jeden Fall eingehalten werden und es einen Zustand gibt, der in irgendeiner Form skandalisierungswürdig ist, sondern die Kollegen sind arbeitsfähig. Das bedeutet jedoch nicht, dass man im Bereich der Vormundschaften wie überall auch Probleme hat und die Situation verbesserungswürdig wäre. Natürlich wären auch in diesem Bereich zwei Vormundschaftsstellen mehr auch besser. Ein Handlungsbedarf im Sinne von einer Priorität, im Jugendamt im Bereich des Vormundschaft Personalverstärkung zu setzen, wird jedoch weder von ihm als Direktor noch vom zuständigen Fachdienstleiter gesehen und aus gesetzlichen Erfordernissen lässt sich diese Priorität nicht ableiten. Es ist richtig, sich in diesem Bereich einzusetzen und aufmerksam zu sein, aber im Rahmen der personellen Möglichkeiten, die die Landesverwaltung hat, wird das in Spandau auch realisiert und die Darstellung im Antrag ist nicht mehr der aktuelle Zustand im Jugendamt Spandau.

 

Herr Mader-Karasu erläutert den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses seinen Eindruck, der zur Antragstellung führte.

 

Während einer Diskussion über die personelle Ausstattung, der Arbeit in der Vormundschaft und der Beantwortung von Fragen nach Einzelheiten, an der sich BzStR Hanke, Herr Sablotny, Herr Mader-Karasu und Bezv. Harju beteiligen, erklärt Bezv. Canto, dass die Fraktion der CDU den vorliegenden Antrag ablehnen wird.

 

BzStR Hanke sagt zu, in einer der nächsten Sitzungen des JHA einen Bericht durch das Jugendamt zur Arbeitsweise und den gesetzlichen Grundlagen der Vormundschaft abzugeben.

 

Herr Mader-Karasu zieht seinen Antrag zurück.


 
 

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