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Auszug - Überarbeitung der gemeinsamen Kriterien und Standards für die Förderung der freien und der öffentlichen Jugendhilfe in Spandau  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 28.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

Die Vorsitzende erörtert dass dieses Thema als Arbeitsauftrag an den Unterausschuss Jugendhilfeausschuss gegeben wurde. Dieser hat sich in zwei Sitzungen mit den Kriterien beschäftigt und als Ergebnis den mit der Einladung versandten Entwurf erarbeitet.

 

Bei der Fraktion der SPD sind während der Diskussion über diesen Entwurf einige Änderungswünsche herausgekommen. Die Änderungsvorschläge werden an die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses als Tischvorlage verteilt.

 

Bezv. Höhne führt aus, dass die Fraktion der GAL keine Tischvorlage gefertigt hat, jedoch einige Änderungen vorzuschlagen hat, die teilweise redaktionell und teilweise inhaltlich sind. Eine redaktionelle Änderung z. B. ist die Wortwahl "Inklusion" statt "Integration", weil der Begriff weitreichender ist. Die Frage der angemessenen Eigenleistung und Dienstleistung ehrenamtlicher Mitarbeiter oder personelles Engagement als Eigenleistung ist arbeitsrechtlich nicht ganz unproblematisch zu sehen.  Hier müsste es eine Vereinfachung geben, dass ehrenamtliches Engagement oder Sachleistungen zur Verfügung stehen müssen.

 

Die Änderungswünsche wird die Fraktion der GAL der Vorsitzenden schriftlich zukommen lassen. Bezv. Höhne geht davon aus, dass auch die Träger die Gelegenheit haben wollen und müssen, sich ihrerseits mit den Förderkriterien auseinanderzusetzen. Vor der nächsten Sitzung sollten alle Änderungswünsche bekannt sein, so dass es relativ zügig abgestimmt werden kann.

 

Die Ausführungen der Bezv. Schneider, dass die Fraktion der CDU mit den Förderkriterien grundsätzlich keine Probleme hat, in der Diskussion innerhalb ihrer Fraktion jedoch u. a. die Frage auftrat, was es unter Punkt 4.4 bedeutet, am TVL orientiert zu bezahlen, jedoch keine höheren Fördersummen zur Verfügung stehen, lässt die Vorsitzende erklären, dass eine gute Jugendarbeit auch eine gute Bezahlung bedeutet. Sie möchte in der AG der Vorsitzenden der Jugendhilfeausschüsse in Berlin besprechen, wie in anderen Bezirken für eine anständige Bezahlung geworben wird. Ob in den Bürgermeisterrunden, den Stadträtesitzungen oder in anderen Gremien sollte jeder dort für tarifliche Bezahlung werben

 

Auf die Frage des Bgd. Kroggel zur Eigenleistung bei freien Trägern erklärt Herr Wurl: Der Eigenanteil eines Trägers ist, unabhängig von der Form der Ausreichung der Fördermittel, zwingend notwendig. Der Eigenanteil ist extra auch im Gesetz mit einem unbestimmten Rechtsbegriff, nämlich angemessene Leistungen, so benannt, damit die ganze Bandbreite vorhanden ist. Es gibt Träger, die Geld aus einer Senatsförderung mitbringen und es gibt Träger, die ihre Eigenleistung in der Eigenabwicklung ihres Projektes ohne Dienstleister erbringen. Die Eigenleistung des Trägers ist notwendig und muss in irgendeiner Form dargestellt werden.

 

Bgd. Lorch benennt den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses Fakten bezüglich des Themas Tariflohn und führt aus: Es gibt im Land Berlin einen Senatsbeschluss, nach der Treberhilfe, der grundsätzlich aussagt, dass nur Träger der Jugendhilfe sein kann, wer gemeinnützig ist und sich am TVL Berlin orientiert oder nachweist, dass sein Tarifwerk auf einer gemeinschaftlichen Augenhöhe zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern worden gestaltet ist.

Das Problem ist, dass es weder im Land Berlin noch in den Bezirken flächendeckend umgesetzt oder gar geprüft wird. Wenn man eine neue Einrichtung eröffnen will, muss man eine Verpflichtungserklärung bezüglich eines Tariflohnes unterschreiben. Das Thema Haustarif oder frei verhandelte Löhne müsste eigentlich dazu führen, keine Betriebserlaubnis als Jugendhilfeträger zu erhalten, um mit einer Einrichtung ans Netz zu gehen. Trotzdem gibt es die Problematik nach wie vor. Es ist im Land Berlin nicht einheitlich geregelt und es wird nicht kontrolliert.

Abschließend ist das Thema der Fachleistungsstunden für die ambulanten Hilfen im Land Berlin zu benennen. Dort wird Rechtsbruch begangen im Zuge dessen, dass die Fachleistungsstunde nach wie vor berechnend ist mit 20 % Honorarmitteln und gleichzeitig dem gegenüber 80 % von Mitarbeitern stehen, die fest angestellt werden müssen. So ist die Fachleistungsstunde berechnet, das ist überall nachzulesen. Das ist pure Scheinselbständigkeit und fördert im Zweifelsfall gesetzwidriges Verhalten von freien Trägern.

 

Aufgrund der Ausführungen der Bezv. Mross zur Bewertung der Tätigkeiten und Vergütung eines sozialpädagogischen Mitarbeiters, egal ob bei einem freien Träger oder bei der öffentlichen Hand, informiert Herr Wurl die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bezüglich der Bezahlung von Personal darüber, wie der Finanzsenat und die berlinweiten Arbeitsgruppen die Tätigkeit von pädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit ermitteln:

 

Es wurde in der Diskussion um die Abwärtsspirale bei der Kosten- und Leistungsrechnung für die Zumessung des Budgets ein sog. Plausibilitätskostensatz eingeführt. Dieser enthält ein begrüßenswertes Element, nämlich die Reduzierung des zu refinanzierenden Teils auf 10 % Ehrenamt.

 

Trotzdem wurde auch berechnet, was eine Angebotsstunde kostet. Man nimmt ein Vollzeitäquivalent beim Träger, Erzieher/Sozialarbeiter wie im öffentlichen Dienst mit E9 im Tarifvertrag. In der Kosten- und Leistungsrechnung bei der öffentlichen Hand wird durchschnittlich mit Arbeitgeberanteil, also die Vollkosten, eine Buchung von ca. 61.000 Euro vorgenommen. Für die Arbeit der freien Träger wurde für die Berechnung des berlinweit gültigen Satzes, den SenFin anwendet, von 40.000 Euro ausgegangen. Das ist der aktuelle Stand in Berlin für die Bezirke.

 

Die Vorsitzende drückt hierzu ihre Fassungslosigkeit aus. Sie stellt fest, dass der Entwurf der Förderkriterien heute aufgrund diverser Änderungswünsche nicht abgestimmt werden kann. Die Änderungswünsche sollten in Schriftform in der ersten Maiwoche vorliegen, so dass im Unterausschuss JHA evtl. ein einheitlicher Vorschlag als Gesamtpaket gefunden werden kann.


 
 

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