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Auszug - Entwurf des Bebauungsplans VIII-424 für Teilflächen der Grundstücke Kladower Damm 224/244a, einen Abschnitt des Kladower Damms sowie eine Teilfläche des Grundstücks Sparnecker Weg 100 im Bezirk Spandau, Ortsteil Kladow - Information über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 06.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 16:50 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

Herr Vogel berichtet, da der Bebauungsplan wesentliche Veränderungen erfahren hat, musste die erneute Trägerbeteiligung durchgeführt werden. Die Träger wurden aufgefordert, bis zum 01.12.2014 Stellung zu nehmen. Es wurden 34 Stellen beteiligt, von denen 14 Hinweise und Bedenken äußerten.

 

Im Wesentlichen wurde zu folgenden Punkten Stellung genommen:

 

?      Hinweis auf schalltechnische Auswirkungen aufgrund der Nachbarschaft zur Kaserne
Ziel der Planung ist es, kein Mischgebiet festzusetzen, sondern Wohnbauflächen. Aufgrund der Gemengelage fügt sich die Planung in die bestehenden direkten Baulichkeiten ein. Die Nutzung des Kasernenstandortes wird durch die Planung nicht eingeschränkt.
 

?      Sicherheitsabstände von Abschlägen (Golfplatz) zur Bebauung
Abirrende Golfbälle sind im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes als Immission zu betrachten und können Gefahren für die Nachbarschaft herbeiführen.
Diese Auffassung wird seitens des Bezirksamtes nicht geteilt, zumal eine vegetative Abschirmung auf dem Gelände des Golfclubs vorgesehen ist.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass jegliche Abstandserfordernisse des Golfclubs immer auf dessen Flächen einzuhalten sind.
 

?      Bepflanzung der Fläche A 1 und A 2
Der Anteil der heimischen Gehölze soll von 40 auf 60 % erhöht werden.
Dem Hinweis wird gefolgt.
 

?      Öffentliche und private Zweckbestimmung der Verkehrsfläche
Die Straßen im Geltungsbereich dienen lediglich der inneren Erschließung des Wohngebietes und sind somit auf einen bestimmbaren Benutzerkreis beschränkt. Das Baugebiet ist einseitig an eine öffentliche Hauptverkehrsstraße angeschlossen. Durchgangsverkehr findet nicht statt. Das Rechtsamt hat vor diesem Hintergrund in seiner Stellungnahme vom 04.06.2013 dargestellt, dass keine rechtlichen Bedenken zur Festsetzung einer privaten Verkehrsfläche bestehen.
Die Erschließung des Plangebiets ist als gesichert zu betrachten. Das Abwägungsergebnis bleibt weiterhin bestehen.
 

?      Hinweise zur dauerhaften Sicherung der Erschließung und zur Einteilung der Verkehrsfläche
Die Übernahme der erforderlichen Kosten wird im städtebaulichen Vertrag geregelt. Es ist vorgesehen, dass alle über die Privatstraße erschlossenen Grundstücke auch Mitglied der Grundstückgemeinschaft werden.
Die Einteilung der Verkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung und daher nicht im Bebauungsplan regelbar. Die Straßenquerschnitte der privaten Verkehrsfläche und die Wendeanlagen entsprechend der Nutzung des Plangebiets sind ausreichend dimensioniert.

 

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen werden der Bebauungsplan und die Begründung zum Plan geringfügig ergänzt. Darüber hinaus werden die gegebenen Hinweise bei der weiteren Bearbeitung des städtebaulichen Vertrages berücksichtigt.

 

Die Nachfragen der Bgd. Ließfeld sowie der Bezv. Harju und Liedtke werden von BzStR Röding, Herrn Vogel und Herrn Marten beantwortet.

 

Abschließend nimmt der Ausschuss die Information einmütig zustimmend zur Kenntnis.


 
 

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