Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 25.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Die Vorsitzende verteilt das Protokoll der sehr konstruktiven Klausurtagung des JHA vom 7. November 2015 im Ev. Johannesstift.

 

Ein Ergebnis dieser Sitzung war der Wunsch, den Unterausschuss Jugendhilfeausschuss weiter aufrecht zu erhalten. Je nach Thema sollen auch andere Mitglieder teilnehmen. Die Protokolle und Tagesordnungen des Unterausschusses wird die Vorsitzende künftig an alle Mitglieder schicken. Die regelmäßigen Treffen mit den Mitarbeitern des Jugendamtes sind von allen Anwesenden als ausgesprochen gut bezeichnet worden und der JHA würde mit Zustimmung des Stadtrates gerne daran festhalten.

 

Die Organisation eines eventuellen Fachtages mit und für die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 AGKJHG wird von Frau Goldschmidt-Ahlgrimm, Frau Leymann und Frau Scholz-Thies übernommen. Dies wird im nächsten Jahr thematisiert und terminiert.

 

Es fehlt im Jugendamt weiterhin die Stelle des Jugendhilfeplaners/der Jugendhilfeplanerin. Hier soll recherchiert werden, wie das in anderen Bundesländern und anderen Bezirken gehandhabt wird. Diese Aufgabe übernimmt Herr Lorch mit Unterstützung.

 

Es wurde verabredet, im ersten Quartal 2015 eine weitere Klausurtagung durchzuführen. Diese hat die Vorsitzende in der Terminliste, die an die Mitglieder des JHA verteilt wird, bereits angedacht. Hier bittet sie um Rückmeldung der Mitglieder des Ausschusses.

 

Der Vorsitzenden wurde angetragen, dass sich eine neue AG Familienförderung gebildet hat mit der Frage, in welcher Form und Weise diese bestätigt werden soll. Ihre spontane Reaktion war die Auskunft, einen Antrag über die Verwaltung zu stellen und diese über den JHA zur Bestätigung.

 

Hierzu berichtet die Vorsitzende über ihre Recherchen, dass es nach dem Gesetz eigentlich nichts festgelegt ist. Die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG können gegründet werden, müssen aber nicht und es wird kein ordentlicher Weg aufgezeigt, was die AGs für Rechte oder Pflichten haben und wie sie tatsächlich bestätigt werden. In den Kommentaren gibt es etwas mehr Ausführungen dazu. Mit diesem Thema sollte sich der Unterausschuss Jugendhilfeausschuss in nächster Zeit nochmals auseinandersetzen.


Beschluss:

 


 
 

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