Auszug - Ampelschaltungen nachts anpassen (Antrag der Fraktion der Piraten vom 08.09.2014) - überwiesen in der 35. BVV-Sitzung am 17.09.2014  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 5.6
Gremium: Bauen und Verkehr Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 18.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:08 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1197/XIX Ampelschaltungen nachts anpassen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Schunke begründet den Antrag ihrer Fraktion.

 

Bezv. J. Anders erklärt, dass sich die Fraktion der CDU dem Antrag der Fraktion der Piraten anschließen wird.

 

Bezv. Harju bringt für die Fraktion der GAL eine Änderung des Antrages ein, und zwar sollte der 2. Absatz gestrichen werden, weil dies kontraproduktiv zum Anpassen der Ampelschaltungen wäre. Wenn die Ampeln angepasst sind für eine grüne Welle bei 30 km/h, dann hält man sich auch an die Geschwindigkeit, während bei Ausschaltung der Ampeln ein schnelleres Fahren abzusehen ist.

 

Bezv. Schunke deutet darauf hin, dass sich der Großteil der Menschen an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält.

 

Bezv. Hotait erklärt, dass sich die Fraktion der SPD dem Änderungsantrag der Fraktion der GAL anschließen wird.

 

Die Mitglieder des Ausschusses kommen bei 8 Ja-Stimmen (4 Bezv. der Fraktion der SPD, 2 Bezv. der Fraktion der GAL, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD) und 6 Gegenstimmen (4 Bezv. der Fraktion der CDU, 1 Bezv. der Fraktion der Piraten, 1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU) überein, der Bezirksverordnetenversammlung folgende Beschlussempfehlung vorzulegen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:

 

Die BVV möge beschließen, dass die Ampelschaltungen in den Straßen angepasst werden, in denen nachts von 22 h - 6 h eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h besteht.


 
 

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