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Auszug - Ergebnisse der Prüfung der produktbudgetierten Finanzierung der Kinder- und Jugendförderung durch die "GstPk-AG-Jug-Förderung-Finanzierung"  

 
 
Gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung und des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:35 - 18:10 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Dr. Lange verweist auf die mit der Einladung versendeten Unterlagen. Untersucht wurden folgende zwei Produkte:

-          Kinder- und Jugendförderung durch kommunale Träger

-          Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger.

In der entsprechenden Geschäftsstelle Produktkatalog und in der Produktmentorengruppe sollte geprüft werden, inwieweit das Budgetierungsverfahren noch aktuell ist, da es in der Finanzierung/den Zuweisungen Unterschiede in den Bezirken gibt. Diese beruhen auf den unterschiedlichen Anteilen der kommunalen und/oder freien Trägerschaft. Ziel der Prüfung soll ein Ausgleich der Unterschiede in den Bezirken sein.

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die unterschiedlichen Szenarien und ihre Auswirkungen auf den Bezirk Spandau zu erläutern.

 

Bezv. Mross teilt mit, eine Beschlussfassung wird ggf. in der regulären Sitzung des Jugendhilfeausschusses erfolgen.

 

BzStR Hanke liegt ein Bericht vor, in dem die drei Varianten mit Zahlen und Modellrechnungen unterlegt sind. Dieser ist auch Grundlage der Diskussion zur Entscheidungsfindung im Rat der Bürgermeister.

Er stellt fest, dass den Mitgliedern beider Ausschüsse kein Zahlenmaterial vorliegt, welches für eine Erläuterung der drei Varianten zweckmäßig wäre.

 

Bezv. Dr. Lange bittet den Stadtrat, den ihm vorliegenden Bericht beiden Ausschüssen für die weiteren Beratungen zur Verfügung zu stellen.

 

Dies kann seitens des Bezirksamtes nicht zugesichert werden, da die Vorlage noch nicht öffentlich ist.

 

Bezv. Dr. Lange eröffnet die Diskussion.

 

Bezv. Höhne bezieht sich auf die Power-Point-Präsentation. Auf einer der Seiten steht die Aussage, dass es günstiger ist, freie Träge anstatt kommunale Träger zu haben. Sie fragt nach der Berechnungsgrundlage und möchte wissen, wie man zu dem Ergebnis kommt.

 

In Beantwortung der Frage erläutert Herr Donner, dass man nicht pauschal sagen kann, dass es günstiger ist, Jugendarbeit über freie Träger abzuwickeln als über kommunale, auch wenn es in der Präsentation so dargestellt wurde.

Grundsätzlich gilt für diesen Bereich, dass es keine feststehenden Qualitätsstandards gibt. Das heißt, die Bandbreite dessen, was finanziert werden kann, ist sehr groß.

Für den kommunalen Bereich ist es so, dass der Bezirk seine Einrichtungen hat, die Geld kosten. Die Kosten sind kaum beeinflussbar. Die Beschäftigten werden nach tariflichen Eingruppierungen bezahlt. Im Bereich der freien Träger ist es aber so, dass die Infrastrukturkosten, die einen großen Teil der Produktkosten ausmachen, oftmals viel geringer sind. Zudem wird nicht im gleichen Maße wie bei den kommunalen Trägern Fachpersonal beschäftigt.

Wenn dies hochgerechnet wird, kommt man dazu, dass die Kostenrechnungsergebnisse aussagen, dass eine Angebotsstunde im Bereich der freien Trägerschaft letztendlich weniger kostet als im Bereich der kommunalen Trägerschaft.

 

Bezv. Dr. Lange bittet um die Darstellung der Ursache, wie es zu der Überprüfung der beiden Produkte gekommen ist und welche Probleme der Prüfung vorangegangen sind.

 

Herr Donner erklärt, seit dem die Bezirksprodukte und die Jugendarbeit der Budgetierung unterliegen existiert diese Fragestellung zur Finanzierung der Jugendarbeit. Es wird immer wieder an der Produktgestaltung/an der Budgetierung gearbeitet.

Vor einigen Jahren wurde ein Budgetierungsobjekt eingeführt, in dem man die kommunale Jugendarbeit und die Jugendarbeit in freier Trägerschaft zusammengefasst hat. Der Preis, der sich nominell für die kommunale und für die freie Trägerschaft ergibt, wurde gemittelt, sodass pro Arbeitsstunde ein Mittelwert budgetiert wird (nach wie vor).

Das führte dazu, dass die Bezirke mit einem hohen Anteil an freier Trägerschaft tendenziell besser gestellt sind als die Bezirke mit einem hohen Anteil an kommunaler Trägerschaft, wie beispielsweise Spandau, da kommunale Jugendarbeit teurer ist.

Durch die Bildung des Mittelwertes für die Budgetierung entsteht ein durch diese Budgetierung geförderter Übertragungsdruck. Diesem sind viele Bezirke nachgekommen. Es hat seit ein paar Jahren massive Übertragungen in anderen Bezirken gegeben. Der Anteil der Angebotsstunden, die in kommunaler Trägerschaft erbracht werden, geht immer weiter runter. Damit sanken auch die Zuweisungspreise.

Die Bezirke, die übertragen haben, erhielten erhebliche Budgetvorteile/Budgetgewinne. Die anderen Bezirke, die den Status quo beibehalten haben, kommen dadurch in eine so genannte finanzielle Schieflage bzw. haben einen finanziellen Nachteil.

Dies soll ausgeglichen werden, was auch Gegenstand eines Beschlusses des Rates der Bürgermeister war.

 

Bezv. Dr. Lange fragt im Namen beider Ausschüsse nach den Auswirkungen der in der Präsentation dargestellten drei Szenarien.

 

Herr Donner führt aus, grundsätzlich muss gesagt werden, dass es bei der Umset­zung der Szenarien B und C zu Veränderungen kommen wird, beim Szenario A nicht, da hier der Status quo Inhalt des Vorschlages ist.

Wenn es zu Veränderungen kommt, wird es "Gewinner" und "Verlierer" geben.

Für den Bezirk Spandau heißt es, sich für das Szenario einzusetzen, welches ermöglicht, mindestens den Istzustand zu erhalten. Daraus folgt, das Szenario C ist für diesen Bezirk am günstigsten.

 

Szenario A: Das heißt, den Status quo beizubehalten, woraus sich für Spandau eine strukturelle Benachteiligung ergibt. Würde dieses Budgetierungsverfahren unverändert fortbestehen, wäre der Bezirk mit seiner Jugendarbeit, so wie sie sich derzeit darstellt, benachteiligt. Deshalb ergeht aus fachlicher Sicht (aus Sicht des Jugendamtes) die Empfehlung, diesem Szenario nicht zuzustimmen.

 

Szenario B: Einführung einer Mindestfinanzierungsquote

Derzeit liegt die Quote für Berlin durchschnittlich bei 40:60. Das heißt, 40 % kommunale und 60 % freie Trägerschaft.

Im Bezirk Spandau stellt sich die Quote ziemlich genau umgekehrt dar (60:40).

Das Modell B sagt, eine bestimmte Quote wird politisch festgesetzt und nach dieser dauerhaft finanziert.

Wenn beispielsweise der Status quo von 40:60 beibehalten wird, da es sich um den Mittelwert Berlins handelt, wird dann auf der Basis der einzelnen Produkte (teuer, nicht so teuer) budgetiert. Da Spandau von dieser Quote erheblich abweicht, hätte es zur Folge, dass der Bezirk dem Ziel, eine auskömmliche Finanzierung zu erreichen, nicht näher kommt.

Von daher wäre es kein gutes Szenario für den Bezirk Spandau.

 

Szenario C: Dieses ist eine etwas kompliziertere Variante. Sie ist von den Dreien für Spandau die günstigste. Es erfolgt eine Trennung der Produkte, aber nicht einheitlich der durchschnittliche Wert, sondern die bezirksinternen Anteilswerte. Das heißt grob gesagt, das, was der Bezirk derzeit hat, würde er finanziert bekommen und die Budgets würden ansteigen.

Erläuternd muss angegeben werden, wenn Budgets ansteigen, heißt dies nicht, dass die Jugendarbeit ausgebaut werden kann, sondern es heißt, dass der Verlust, den der Bezirk mit der Jugendarbeit macht, geringer ausfällt.

 

Abschließend führt Herr Donner aus, unabhängig vom Szenario ist es für Spandau um so günstiger, je stärker sozialstrukturelle Faktoren für die Budgetverteilung berücksichtigt würden.

 

Zur Nachfrage der Bezv. Höhne erläutert Herr Donner, beide Produkte müssen gemeinsam betrachtet werden. Für 2015 hat der Bezirk eine Produktzuweisung in Höhe von 4,6 Mio. ? bekommen. In diesem Jahr werden insgesamt ca. 5,3 Mio. ? (für beide Produkte) ausgegeben. Mit dem Modell C, so wie es jetzt dargestellt ist, würde eine Zuweisung von knapp 5,3 Mio. ? erfolgen. Das heißt, der Bezirk würde zwar mehr bekommen, aber nicht mehr als das, was derzeit als Ausgaben zu verzeichnen ist.

 

Bezv. Dr. Lange bittet um die mit Zahlen unterlegte Darstellung der Szenarien A und B.

 

BzStR Hanke erläutert, bei dem Modell B würden die Ist-Kosten rund 4,9 Mio. ? betragen. Die Zuweisung läge bei 4,6 Mio. ?.

Sogenannte Gewinner dieses Modells wären ca. 4 Bezirke.

Bei dem Modell A würden die Ist-Kosten bei 4,8 Mio. ? liegen und die Zuweisung bei 4,6 Mio. ?. Das heißt, es entsteht ein Budgetierungsverlust von 200.000,00 ?. Bei diesem Modell gäbe es drei Bezirke, die als sogenannte Gewinner hervorgehen.

 

Im Rahmen der weiteren Diskussion, an der sich BzBm Kleebank, BzStR Hanke, Herr Donner, die Bezv. Schneider, Haß und Höhne beteiligen, werden die Detailfragen vom Bezirksamt beantwortet.

 

BzBm Kleebank weist darauf hin, dass der vorliegende Bericht noch nicht in den Rat der Bürgermeister (RdB) eingebracht wurde und er daher keinen offiziellen Charakter hat. Er muss auch nicht zwingend zu einem Beschluss des RdB führen. Es könnte auch sein, dass er lediglich zur Kenntnis genommen wird.

 

Aufgrund dieser Aussage bittet Bezv. Schneider den Bezirksbürgermeister, sich für eine Beschlussfassung einzusetzen, die im Interesse Spandaus die Umsetzung des Szenarios C beinhalten sollte.

 

BzBm Kleebank nimmt diese Bitte entgegen und sagt seinen diesbezüglichen Einsatz zu.

 

Abschließend fasst die Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung - Bezv. Dr. Lange - die Informationen zusammen. Den Mitgliedern beider Ausschüsse ist das so genannte RdB-Papier zur Verfügung zu stellen. Es ist sinnvoll, sich im RdB für das Modell C einzusetzen. Der Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses wird in der nächsten Sitzung des bezirklichen Jugendhilfeausschusses behandelt mit dem Ziel, sich diesem anzuschließen.

 

Bezv. Dr. Lange beendet den gemeinsamen Teil der Sitzung um 17:25 Uhr und dankt den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit.

 

Die Sitzung wird von 17:25 Uhr bis 17:30 Uhr unterbrochen.


 
 

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