Auszug - XIX-059 Sondermittelantrag vom 23.06.2014 Kammerchor Cantiamo e. V. Festkonzert zum 25. Mauerfall-Jubiläum beantragte Summe: 2.600,00 €
Bezv. Kessling verweist auf die umfangreichen Honorarkosten, die in dem Antrag enthalten sind. Diese sind aus Sondermitteln nicht bezuschussungsfähig.
Bezv. Koza bringt zum Ausdruck, dass der Eigenanteil weniger als 10 % der beantragten Summe beträgt.
BzBm Kleebank gibt zu bedenken, es könnte sich um einen Chor handeln, der sich lediglich aus Mitgliedsbeiträgen trägt. Das heißt, es werden für die Chormitglieder keine Einkünfte erzielt und der Chor wird nicht über sehr hohe Eigenmittel verfügen. Er bittet dies bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.
Auf Antrag der Fraktion der CDU wird die Sitzung von 16:55 bis 17:00 Uhr unterbrochen.
Im Namen der Fraktion der CDU schlägt Bezv. Koza vor, Sondermittel in Höhe von 2.000,- ? zu bewilligen.
Die Mitglieder des Ausschusses kommen bei 4 Gegenstimmen (Bezv. der Fraktion der SPD) und 1 Enthaltung (Bezv. der Fraktion Piraten) überein, den Vorschlag anzunehmen und der BVV folgende Beschlussempfehlung vorzulegen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Kammerchor Cantiamo e. V. werden für die Durchführung des Festkonzertes zum 25. Mauerfall-Jubiläum
bis max. 2.000,00 ?
Sondermittel der BVV zur Verfügung gestellt. |
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