Auszug - Glücksspielsucht: Prävention endet nicht mit dem 18. Lebensjahr (Vorlage - zur Kenntnisnahme - vom 10.01.2014) - überwiesen in der 28. BVV am 29.01.2014 auf Antrag der Fraktion der SPD sowie als 1. Zwischenbericht angesehen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 2
Gremium: Soziales Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 14.05.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:10 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0869/XIX Glücksspielsucht: Prävention endet nicht mit dem 18. Lebensjahr
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSoziales
Verfasser:K e s s l i n g 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

 

Auf die Nachfragen der Bezv. Bittroff, ob es weitere Aktionen als nur den Infostand auf dem Spandauer Marktplatz im Januar geben wird und wie diese dann gestaltet werden, antwortet BzStR Bewig, dass der Antrag lautete, dass geprüft werden soll, ob die Angebote für Kinder und Jugendliche auch auf Erwachsene übertragen werden können. Es war keine Rede davon, dass etwas für Erwachsene gemacht werden sollte. In der Prüfung wurde es nicht für erforderlich gehalten, weil der Schwerpunkt bei dieser Suchtfrage auch bei den 14- bis 18-jährigen liegt.

Selbstverständlich können, wenn Mittel zur Verfügung stehen, verstärkter auch bei Erwachsenen Präventionsmaßnahmen und Aufklärungsarbeiten geleistet werden.

 

Herr Welzel ergänzt, dass es eine ganze Reihe von Untersuchungen gibt, dass junge Menschen im Alter von 16 bis 17 Jahren, mehr als die Hälfte der Jugendlichen, schon Kontakt zu Glücksspiel hatten, also sehr viel früher mit den Suchtmitteln in Kontakt kommen. Man muss sie erreichen, bevor sie in die Spielhalle gehen und von daher macht eine Umschichtung dieser Geldmittel überhaupt keinen Sinn.

 

Bezv. Reinefahl schlägt aufgrund der Ausführungen des Bezirksamtes vor, dass die Vorlage als Schlussbericht zur Kenntnis genommen wird.

 

Bezv. Höhne erklärt, dass in einem Schlussbericht aufgeführt werden könnte, welche Informationsveranstaltungen durchgeführt werden.

 

Nachdem Bezv. Reinefahl darauf hinweist, dass eine weitere Vorgehensweise nicht mehr dem Prüfantrag entspricht, erklärt Herr Trautmann, dass die geleistete Präventionsarbeit in Bezug auf Suchtgefahren sehr gut ist.

 

Die Vorlage - zur Kenntnisnahme - wird einstimmig als Schlussbericht beschlossen.


 
 

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