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Auszug - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der GAL und SPD auf Prüfung der Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Status "anerkannter Träger der Freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG" DAF e.V.  

 
 
Öffentliche gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 13
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 25.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:04 - 19:27 Anlass: ordentlichen
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Bezv

 

Bezv. Höhne begründet den eingebrachten Antrag und macht deutlich, dass man keine Anerkennung haben muss, um eine Vereinsarbeit machen zu können. Es gibt keinen Grund zu sagen, dass der Verein nicht tätig sein sollte. Auch eine Förderung kann jeder beantragen und ist nicht zwangsläufig an eine Anerkennung gebunden. An eine Anerkennung ist jedoch gebunden die Erfüllung aller Voraussetzungen im Sinne des Gesetzes. An dieser Stelle haben sich für die Fraktionen der SPD und GAL Fragen gestellt, inwieweit diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Es hab eine mehrheitliche Anerkennung mit Auflagen und wenn Zweifel bestehen, dann möchten die Fraktionen nichts anderes als eine erneute Überprüfung durch das Bezirksamt und die Unterrichtung im JHA.

 

Bezv. Schneider erläutert, dass es dieses Verfahren bisher nicht gab. Das Jugendamt Spandau prüft ihrer Auffassung nach immer, ob die Träger, mit denen es zusammen arbeitet, die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und wenn dem Jugendamt etwas auffallen sollte bzw. etwas gemeldet wird, den Vorwürfen auch nachgegangen wird. Von daher kann sie diesen Antrag nicht nachvollziehen. Sollte es irgendwelche Gerüchte geben von Voraussetzungen, die bei Trägern nicht erfüllt werden, dann würde sie vom Dezernenten einen Bericht im Jugendhilfeausschuss darüber erwarten. Aus diesem Grund wird die Fraktion der CDU dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen können.

 

BzStR Hanke sieht in dem Antrag indirekt einen Vorwurf gegen sein Jugendamt, den er zurückweisen muss. Das Jugendamt prüft selbstverständlich immer und wenn Erkenntnisse bekannt wären, dass gegen einen Träger etwas vorliegen würde, dass ist das Jugendamt schon allein vom Gesetz her gezwungen, sofort tätig zu werden. Er möchte erfahren, was er bis zum 29. April 2014 nach welchen Vorwürfen prüfen lassen soll. Bei einer grundsätzlichen Prüfung müssten dann alle freien Träger, die irgendwann einmal anerkannt wurden, überprüfen. Das wäre sehr umfangreich. Das Jugendamt hat keinen Anlass, etwas zu prüfen, denn wenn es etwas gäbe, was zu einer Aberkennung führen könnte, dann wäre man bereits tätig geworden. Es gibt keine Erkenntnisse, die das Jugendamt Spandau in die Situation versetzt, dem JHA zu empfehlen, eine Anerkennung zu entziehen.

 

Bezv. Höhne äußert hierzu, dass die vermutete Qualifikation, die vorher als selbstverständlich angenommen wurde, infrage gestellt ist. Das ist Anlass genug, noch einmal genauer hinzuschauen. Es ist ein Qualitätsstandard, der bundeseinheitlich gefordert wird. Es muss darauf geachtet werden, dass man dem Ruf gerecht wird.

 

In einer Diskussion, an der sich BzStR Hanke, die Bezv. Haß, Höhne, Schneider, Kosiol, Canto, Müller und Bgd. Kroggel beteiligen, wird u. a. infrage gestellt, ob es klug ist, regelmäßig solch einen speziellen Antrag zu stellen. Es ist tatsächlich so, das sich Dinge im Laufe der Jahre man verändern können. Dann müsste man in der Gesamtverantwortung stehen und beschließen, dass alle zwei bis drei, fünf oder zehn Jahre alle Träger überprüft werden. Solche Anträge haben auch eine Außenwirkung und beschädigen einen freien Träger. Wenn es berechtigt ist, dann sollte man die Zweifel benennen und klar sagen, wo die Schwierigkeiten liegen und der JHA kann entscheiden, ob er das noch vertreten kann. Ein Träger, mit dem man Probleme hat, sollte unterstützt und beraten werden, denn es gibt zu wenig, die sich für die Bevölkerung engagieren.

 

Die Abstimmung ergibt bei 6 Ja-Stimmen (3 Bezv. der Fraktion der SPD, 2 Bezv. der Fraktion der GAL, 1 Bgd) und 5 Gegenstimmen (3 Bezv. der Fraktion der CDU, 1 Bezv. der Fraktion der Piraten, 1 Bgd.) folgenden Beschluss des Jugendhilfeausschusses:

 

Das Jugendamt wird beauftragt zu prüfen, ob der Verein Deutsch Arabische Freundschaft und Familienbegegnung e.V (DAF e.V.) die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG aktuell erfüllt. Das Prüfergebnis ist den Mitgliedern des JHA mit der Einladung zur Sitzung am 29. April 2014 vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JHA 25-03-14 Antrag Prüfung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe (56 KB)    

 
 

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