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Auszug - Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe - Kriterien für die Beschlussfassung und laufende Überprüfung des Status'  

 
 
Öffentliche gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 12
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 25.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:04 - 19:27 Anlass: ordentlichen
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Höhne erläutert den Mitgliedern des Ausschusses, dass ihre Fraktion eine dringende Notwendigkeit darin sieht, sich noch einmal mit den Kriterien zur Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe zu befassen. Die Unterarbeitsgruppe Jugendhilfeausschuss wird sich vorbereitend damit befassen und darüber besteht Einvernehmen. Sie hat sich damit auseinandergesetzt und intensiv recherchiert, wie die Handhabung in anderen Bundesländern dazu ist. Es gibt kein einheitliches Verfahren. Ein zusammengestellter Ordner mit einem Auszug über die Vielfältigkeit der verschiedenen Darstellungen, Richtlinien Formulare, die alle das gleiche Gesetz umsetzen, kann eingesehen werden. Berlin ist sehr dürftig. Andere Bundesländer sind zum Teil sehr viel ausführlicher und es gibt auch Bundesländer, die sich mit Zusatzvereinbarungen, z. B. zum Thema polizeiliches Führungszeugnis, mit sehr vielen Richtlinien und Vereinbarungen beschäftigen. Es gibt eine interessante und vielfältige Darstellungsform. Im Bezirk Lichtenberg in Berlin sind alle freien Träger im Netz. In Sachsen-Anhalt werden auch die freien Träger im Netz eingepflegt sowie diejenigen, bei denen eine Aberkennung vorliegt. In Rheinland-Pfalz sind alle anerkannten Träger alle übersichtlich im Netz, damit jeder sehen kann, welcher freie Träger im Land anerkannt ist.

 

Es lohnt sich, das alles genauer anzusehen, denn bei der Diskussion über die Anerkennung Freier Träger hier im Bezirk hat sich schon herausgestellt, dass die zwei Seiten Checkliste, die in Spandau vorhanden ist, erläuterungsbedürftig sind. Man muss sich darauf verständigen, auf welcher Grundlage mit welchen Erwartungshaltungen diese Prüfung vollzogen werden sollen.

 

Nach einigen Ausführungen der Bezv. Schneider und Höhne stellt die Vorsitzende fest, dass sich die Unterarbeitsgruppe Jugendhilfeausschuss umfassend mit dieser Thematik auseinandersetzen wird.


 
 

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