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Auszug - Verschiedenes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 7
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 20.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:02 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Kessling fragt das Bezirksamt, was wirklich am 22. geschah.

 

BzStR Machulik gibt an, dass dem Außendienst in Bezug auf den 22.02. keine außergewöhnlichen Vorkommnisse bekannt sind.

 

Bezv. Kessling fragt nach, ob aus den Unterlagen hervorgeht, wer wen angezeigt hat oder ob spontan zu der Hockey-Meisterschaft im Schallweg gefahren wurde. Wie sind die Zusammenhänge, gibt es Anzeigen?

 

In Beantwortung der Nachfrage führt BzStR Machulik aus, ein Bürger hat sich wegen des "wilden Parkens" im Schallweg an die Polizei gewandt. Über die Einsatzleitzentrale der Berliner Polizei wurde das Ordnungsamt beauftragt, dies vor Ort zu kontrollieren. Ein Team, welches auf dem Weg nach Kladow war, nahm die Kontrolle vor und stellte Fahrzeuge fest, die so geparkt waren, dass es eine Ordnungswidrigkeit nach StVO darstellte. Diese wurden dann entsprechend geahndet.

 

Bezv. B. Meißner erläutert, der Fraktionsvorsitzende der CDU hat sich mit der Frage an das Bezirksamt gerichtet, ob es beim Ordnungsamt eine Prioritätenliste in Bezug auf Kontrollen von Ordnungswidrigkeiten gibt oder ob man Gäste des Bezirkes Spandau mit "Knöllchen" versieht. Aus bisherigen Erfahrungen ist bekannt, dass bei Veranstaltungen wie der Hockey-Meisterschaft im Schallweg den Gästen die Möglichkeit gegeben wurde, ihr Fahrzeug umzuparken, sodass eine Ahndung nicht erforderlich war. Dies war der Hintergrund der Nachfrage des Bezv. A. Meißner. Auf keinen Fall sollen Recht und Gesetz aufgehoben werden.

 

In der weiteren Diskussion, an der sich BzStR Machulik, die Bezv. Bittroff, Kessling und Bayer beteiligen, betont Bezv. B. Meißner nochmals, dass nicht zum Rechtsbruch aufgefordert werden sollte. Grundsätzlich ist die Ahndung von verkehrlichem Fehlverhalten gewünscht. Es sollte lediglich die großzügige Anwendung des Ermessensspielraums angeregt werden.

 

 

Bezv. Bayer erkundigt sich nach der Sicherung der Baustelle Neuendorfer Straße Ecke Schönwalder Straße (Ampelanlage).

 

BzStR Machulik erklärt, die Zuständigkeit für die Lichtzeichenanlage in diesem Bereich obliegt der Verkehrslenkung Berlin. Aufgrund dessen müsste die Frage an den zuständigen Dezernenten des Ausschusses für Bauen und Verkehr gerichtet werden. BzStR Machulik geht davon aus, dass die derzeit eingerichteten Baustellen bei der unteren Straßenverkehrsbehörde auch so angemeldet sind. Es kann durchaus passieren, dass Baustellen auch Radfahrwege und Fußwege schneiden bzw. überlappen. Nähere Angaben zur benannten Baustelle können von BzStR Machulik nicht getätigt werden. Grundsätzlich ist klar, dass jede Baugrube entsprechend gesichert werden muss.


 
 

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