Auszug - Gespräch mit Herrn Dr. Bulling  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 2.1
Gremium: Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 12.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:54 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende Bezv

 

Der Vorsitzende Bezv. Kessling erklärt vorab, dass das Schreiben des Herrn Dr. Bulling an die Mitglieder des Ausschusses verteilt wurde.

 

Herr Dr. Bulling führt zu seiner Person aus, dass er fast 40 Jahre als niedergelassener Sozialpsychiater und Psychosomatiker in Spandau tätig ist und einer Praxisgemeinschaft angehört. Weiter führt Herr Dr. Bulling aus, dass Spandau in den 80er Jahren ein mittelguter Bezirk mit einem funktionierenden Sozialamt war. Nach dem Umbruch wurde diese Funktion weitgehend an das Jobcenter abgegeben. Völlig verloren ging dabei der persönliche Kontakt zu den einzelnen Mitarbeitern des Jobcenters. Der Hauptkritikpunkt von 50 % der Patienten (Hartz IV Empfänger) am Jobcenter ist, dass es überhaupt keine geregelten Zuständigkeiten (ständig wechselnde Ansprechpartner) gibt. Es fehlt die personelle Kontinuität.

Weitere Klagen betreffen die Wartezeiten und das falsche Bescheide ausgestellt werden. Am schlimmsten trifft es die Gruppe der alleinerziehenden Mütter, die sich schlecht betreut fühlen.

 

Herr Leitke erklärt, dass natürlich im Einzelfall, die Dinge die Herr Dr. Bulling mit seinen Patienten in seiner Praxis erlebt, nicht nachvollzogen werden können.

Die geregelten Zuständigkeiten des Jobcenters können im Internet eingesehen werden.

Der personellen Kontinuität kann ganz klar zugestimmt werden, da diese extrem wichtig ist.

Obwohl sich die Personalzahlen ständig verbessert haben (von anfänglich 250 auf 550 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen), ist aus organisatorischen Gründen diese personelle Betreuung nicht möglich.

Dieses Jahr wird es wieder einen Wechsel von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen geben, da der Bund noch mehr Dauerstellen zur Verfügung stellt und somit der befristete Anteil abgebaut werden kann. Dabei handelt es sich für ganz Berlin um knapp 600 Stellen. Auf diese knapp 600 Stellen gibt es über 12.000 Bewerbungen. Das führt natürlich auch zu einem Personalaustausch und notwendiger Weise zu einer Diskontinuität.

Das Jobcenter Spandau, das 46.000 Menschen betreut, muss bei der Betreuung den Rahmen der gesetzlichen Grundlagen einhalten.

 

An der anschließenden Diskussion beteiligen sich BzStR Bewig, die Bezv. Schunke, Kessling, Höhne, Reinefahl, Kleineidam, Müller und Bgd. Tietz, Herr Leitke und Herr Dr. Bulling.


 
 

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