Auszug - Information über die - Aufhebung der Aufstellung von 16 Bebauungsplanentwürfen für die Altstadt Spandau innerhalb des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplanentwurfs VIII - B 10 - Aufhebung des Baunutzungsplans von 1960 innerhalb des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplanentwurfs VIII - B 10 - Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs des Entwurfs zum Bebauungsplan VIII - 207
Herr Marten erläutert, der Bebauungsplan VIII-B 10 ist zur Neuregelung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in der Altstadt aufgestellt worden. Hierzu existieren mehrere Bebauungsplanhistorien. Der Bebauungsplan kann erst festgesetzt werden, wenn die so genannten einzelnen Schichten gesichtet und eingestellt sind. Im vorliegenden Fall handelt es sich um vier übereinander liegende Planungen, die zu bereinigen sind. Die 16 Bebauungsplanentwürfe haben keine Auswirkung mehr auf die städtebauliche Entwicklung der Spandauer Altstadt.
Der Ausschuss nimmt die Information zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis:
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