Auszug - Grundsätze für die Ansiedlung von Einrichtungen zur menschenwürdigen Unterbringung von Flüchtlingen in Spandau mit dem LaGeSo vereinbaren!
Das Bezirksamt wird beauftragt, mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales die Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Rahmen einer Vereinbarung zu regeln. Darin sollen unter anderem die folgenden Grundsätze für die Ansiedlung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften vereinbart werden:
- an die Infrastruktur gut angebunden sind, - problematische Belastungen aus Emissionen ausgeschlossen sind und wenn - der Standort zeitlich befristet ist.
- sollen nicht in Gewerbe- oder Industriegebieten liegen, - müssen gut an die Infrastruktur angebunden sein, - müssen über ausreichende Freiflächen für die Freizeitgestaltung verfügen - müssen eine Raumaufteilung besitzen, die den Familien ein eigenständiges Familienleben ermöglicht.
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0