Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 16.05.2013 betr.: Einbahnstraßen für Radverkehr in beide Richtungen freigeben - überwiesen in der 21. BVV am 15.05.2013 zur Mitberatung für den Ausschuss für Bauen und Verkehr - vertagt in der 18. Sitzung am 15.08.2013 - vertagt in der 19. Sitzung am 19.09.2013 - vertagt in der 20. Sitzung am 17.10.2013  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 3
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 21.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:16 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0677/XIX Einbahnstraßen für Radverkehr in beide Richtungen freigeben
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzStR Machulik
Verfasser:BzStR Machulik 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Bayer begründet kurz den Antrag der Fraktion der GAL. Da im Bereich des Sport-Centrums Siemensstadt bereits eine Überprüfung eingeleitet wurde, stellt er folgenden Änderungsantrag vor:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bis Frühjahr 2014 einen Zeitplan zur Überprüfung sämtlicher Einbahnstraßen im Bezirk für die Freigabe des Fahrradverkehrs in beide Richtungen zu erstellen und diesen schnellstmöglich umzusetzen. Dabei sollen die für den Fahrradverkehr wichtigsten Straßen, z. B. die Jüdenstraße in der Altstadt, höchste Priorität erhalten.

 

In Beantwortung der Nachfrage des Bezv. A. Meißner erläutert BzStR Machulik das Prüfverfahren. Als erstes werden von der Straßenverkehrsbehörde die Straßenbreite und der Straßenverlauf (z. B. Einsichtbarkeit von Kurven) überprüft. Diese sind eine Grundvoraussetzung zur Umsetzung der Freigabe des Fahrradverkehrs in beide Richtungen. Des Weiteren werden andere Behörden und Träger befragt, wie z. B. die Feuerwehr, Entsorgungs- und Versorgungsunternehmen und die Polizei. Bei der Polizei werden Verkehrsunfallanalysen abgefragt. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte erfolgt eine Einschätzung, ob eine Umsetzung möglich ist oder nicht. Ist sie möglich, wird sie vollzogen.

 

Bezv. A. Meißner regt an, den Antrag bis zur Vorlage der Ergebnisse der zurzeit laufenden Prüfung zu vertagen.

 

Bezv. Bayer hält es für nicht notwendig die Prüfergebnisse abzuwarten, zumal eine Umsetzung nur in den Straßen erfolgt, in denen die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

 

Bezv. Bittroff und Bezv. Gorski verweisen auf den Änderungsantrag der Fraktion der GAL und schließen sich der Aussage des Bezv. Bayer an.

 

Der Vorsitzende - Bezv. Juchem - verliest erneut den Änderungsantrag der Fraktion der GAL.

 

Die Mitglieder des Ausschusses kommen bei 6 Gegenstimmen (4 Bezv. der Fraktion der CDU, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU) überein, dem Ausschuss für Bauen und Verkehr die Annahme des vorgetragenen Änderungsantrages zu empfehlen.


 
 

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