Auszug - Umgehende Beschulung von Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft (Antrag der Fraktion der GAL vom 19.08.2013) - überwiesen in der 23. BVV- Sitzung am 28.08.2013  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 5
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 12.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0756/XIX Umgehende Beschulung von Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBildung und Kultur
Verfasser:H e c k 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Höhne begründet den Antrag der Fraktion der GAL.

 

Bezv. Schatz spricht sich im Namen der Fraktion der CDU generell für den Antrag aus, regt jedoch an, den Punkt 1 zu streichen.

 

Bezv. Tesch und Bgd. Neumann positionieren sich ebenfalls positiv zum Antrag.

 

BzStR Hanke berichtet aus der Bezirksamtssitzung am Vormittag des 12.11.2013.

Das Bezirksamt hat angeordnet:

(wortgetreue Wiedergabe)

 

-          Eine Zulassung für den Schulbesuch wird erst nach erfolgter Tuberkulosediagnostik gegeben.
 

-          Die schulärztliche Untersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst muss bereits erfolgt sein, bevor das Schulkind erstmalig eine Schule in Spandau aufsucht.

 

Dies ist eine Festlegung der Leiterin des Gesundheitsamtes und Amtsärztin des Bezirks Spandau für die Aufnahme von Asylbewerberkindern, die sie in ihrer Zuständigkeit getroffen hat. Dies bedeutet, dass alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aus den bekannten Wohnheimen für Asylbewerber erst in eine Schule aufgenommen werden dürfen, wenn eine Tuberkuloseuntersuchung in Lichtenberg und eine Schuluntersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst beim Bezirksamt Spandau durchgeführt wurden.

Schülerinnen und Schüler, die bereits an einer Schule aufgenommen aber noch nicht untersucht wurden, können an der Schule verbleiben. Es ist aber mit Nachdruck dafür Sorge zu tragen, dass die Untersuchungen umgehend nachgeholt werden.

Diese Regelung tritt mit sofortiger Wirkung für alle Asylbewerber aus den bekannten Wohnheimen in Kraft. Um strikte Beachtung wird gebeten.

(Ende der wortgetreuen Wiedergabe)

 

An der umfangreichen Diskussion beteiligen sich BzStR Hanke, Frau Lehmann, Herr Lorenz, Herr Nack, die Bezv. Höhne, Schatz und Haß sowie die Bgd. Tesch und Neumann und die Seniorenvertreterin Frau Kipka-Lehmann.

 

Bezv. Schatz schlägt vor, im Punkt 1. das Wort "unverzüglich" mit dem Wort "schnellstmöglich" auszutauschen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, diesen Änderungsvorschlag anzunehmen und der BVV folgende Beschlussempfehlung vorzulegen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

 

  1. in den Bezirksämtern alle erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunft schnellstmöglich nach ihrer Ankunft im Bezirk zu organisieren bzw. zum Schulbeginn in Ferienzeiten vorzubereiten,
     
  2. ein Verfahren entwickelt wird, durch das die Bezirksämter umgehend darüber informiert werden, wenn Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die in einer bezirklichen Unterkunft für Asylbewerberinnen und -bewerber untergebracht waren, den Bezirk verlassen und
     
  3. die erforderlichen Voraussetzungen in den Bezirken geschaffen werden, Plätze und Kapazitäten für Zuzüge von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft zur Beschulung vorzuhalten.

 
 

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