Auszug - Änderungen in der Geschäftsordnung der BVV Spandau
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Der Geschäftsordnungsausschuss hat in seiner 6
Der Geschäftsordnungsausschuss hat in seiner 6. Sitzung am 18.10.2013 folgende Änderungen und Ergänzungen einstimmig beschlossen: § 14 Abs. 1 Aufgaben:
Der Ältestenrat unterstützt die Vorsteherin/den Vorsteher bei der Durchführung der Aufgaben und berät sie/ihn in Angelegenheiten der Partnerstädte des Bezirkes Spandau.
§ 16 Abs. 7 Verfahren: Der dritte Satz wird wie folgt geändert:
Sämtliche Einladungen des Ausschusses werden grundsätzlich von der Vorsteherin/dem Vorsteher vorgenommen.
§ 19 Abs. 11 Organisation der Ausschussarbeit: Erweiterung des Absatzes um Satz 3 und 4:
Satz 3 (neu): Änderungen von wortgetreuen Wiedergaben sind im Protokoll nicht zulässig.
Satz 4 (neu): Richtigstellungen können im Protokoll der darauffolgenden Sitzung aufgenommen werden.
§ 20 a Abs. 2 Buchstabe a) Einwohnerantrag:
(2) Das Bezirksamt prüft den Einwohnerantrag auf Einhaltung der Formalen Zulässigkeitskriterien:
a) Unterschrift von mindestens 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirkes im Sinne des § 44 Abs. 1 BezVG
§ 28 a Abs. 2 Einwohnerfragestunde:
Abs. 2 Satz 1: Die Anfragen müssen 14 Tage vor der nächsten BVV-Sitzung schriftlich im Büro der BVV vorliegen.
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