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Auszug - Vorstellung des Vereins  

 
 
Presseöffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 2.1
Gremium: Sport Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 21.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:35 Anlass: ord. (presseöffentlichen)
 
Wortprotokoll

 

Der Vereinsvorsitzende berichtet über den Verein. Der Schützen-Club-Spandau e.V. 1970 hat ca. 90 Mitglieder. Das Durchschnittsalter ist relativ hoch. Aktive Jugendliche sind derzeit 7 im Verein organisiert, hinzu kommen noch 4 bis 5 weitere interessierte Jugendliche.

Bei neuen Mitgliedern lasse sich der Verein Zeit. Diese können erst einmal ein viertel Jahr schnuppern, danach wird über den Eintritt geredet. Wer hier gleich nach scharfen Waffen frage, ist im Verein eher fehl am Platze.

Die Beiträge sind niedrig gehalten. Für Jugendliche, Azubis und Studenten ist die Mitgliedschaft im ersten Jahr umsonst, danach bezahlen sie 25 ? pro Jahr. Erwachsene zahlen 150 ? und eine Aufnahmegebühr von 210 ?. Dazu kommt die Verpflichtung von 5 Arbeitsstunden pro Jahr für jedes Mitglied. Alle Funktionen im Verein sind ehrenamtlich.

Bei Jugendlichen legt der Verein großen Wert auf die Kommunikation mit den Eltern.

Der Verein betreibt in der Halle nebenan eine Anlage mit 40 Schießständen für Luftgewehre mit 10 m Zielabstand. Darunter ist ein Stand für Blinde und Schwerbehinderte.

Im Anschluss beantwortet der Vereinsvorsitzende Fragen aus dem Ausschuss. Bezv. Billerbeck fragt nach dem Schießen für Blinde und Behinderte. Hier betätigten sich bisher seit der Auflösung des Blinden SV im Jahre 2007 ein Blinder und ein Schwerbehinderter im Verein, die aber aus Gesundheitsgründen wohl nicht mehr weitermachen werden. Die Zielerkennung für Blinde geschieht dabei über akustische Signale.

Bgd. Althoff fragt, ob im Verein nur mit Luftgewehr geschossen werde und nach dem Mindestalter für Schusswaffen. Herr Lingnau antwortet, dass Mitglieder auch mit scharfen Waffen trainieren. Dazu müssten sie aber zum Schießstand am Wannsee oder im Landesleistungszentrum gehen. Das Mindestalter sei gestaffelt nach Waffentyp. Für Luftgewehre gebe es im Prinzip keine Altersbegrenzung, bei Kleinkaliber gelte ein Mindestalter von 14 Jahren, für scharfe Waffen muss man volljährig sein. Hier gelten dann die Regeln des Waffengesetzes. Schützinnen und Schützen können nach mindestens einem Jahr Vereinsmitgliedschaft eine Sachkundeprüfung beim Verband ablegen und sich dann noch auf ihre Zuverlässigkeit beim Landeskriminalamt prüfen lassen. Erst dann erhalten sie eine Waffenbesitzkarte (keinen Waffenschein, denn die Waffe darf nicht in der Öffentlichkeit getragen werden).

Herr Schur fragt, ob als Ausgleich für die Mitglieder auch andere Sportarten im Verein angeboten werden. Herr Lingnau verneint; hierzu wären keine Trainer verfügbar.


 
 

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